Insolvente PV-Anbieter: Chronik und Kundenrechte (2026)

Jens Burkhardt
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Aktualisiert: 7. Oktober 2026
Jens Burkhardt

Insolvente PV-Anbieter wie Eigensonne, Wegatech oder Zolar hinterlassen für Kunden sehr unterschiedliche Situationen: Manche Betriebe werden abgewickelt, andere Geschäftsteile verkauft. Entscheidend sind die genaue Vertragsgesellschaft und die übernommenen Verpflichtungen. Diese Auswahl dokumentierter Fälle unterscheidet Insolvenzverfahren von Geschäftsaufgaben und Vertragsübertragungen; sie ist kein vollständiges Insolvenzregister.

Das Wichtigste in Kürze
  • Chronik: Verfahren und Ereignisse von 2023 bis 2026, einschließlich des aktuellen EKD-Antrags.
  • EKD: vorläufige Insolvenzverwaltung, Geschäftsbetrieb wird fortgeführt.
  • Nach Eigensonne und Amia folgte im Juli 2024 eine weitere Betriebsübernahme.
  • Bei Zolar sind ZOLAR GmbH i.L. und zolar Wow I GmbH zu unterscheiden.
  • Geschäftsaufgaben: enersol, DZ-4/Yello-Verträge und SENEC gesondert betrachten.
  • Kundenrechte: gesetzliche Mängelrechte, Herstellergarantien und neue Serviceverträge sind getrennte Ansprüche.

Chronik: dokumentierte Insolvenzen

Die Tabelle nennt konkrete Gesellschaften und historische Verfahrensschritte. Eine Insolvenzmeldung bedeutet weder automatisch, dass alle Unternehmen einer Marke betroffen sind, noch dass eine spätere Übernahme sämtliche Altverbindlichkeiten umfasst.

ZeitpunktUnternehmenDokumentierter Vorgang
Dezember 2023EIGENSONNE GmbHVorläufige Insolvenzverwaltung ab 13. Dezember; späterer Betriebsverkauf an Amia
Januar 2024Envoltec GmbHVerfahrenseröffnung im Januar; Aktenzeichen 403 IN 2008/23 beim Amtsgericht Leipzig
März/Juni 2024Sunvigo GmbHVorläufiges Verfahren im März, Eröffnung im Juni; Aktenzeichen 70k IN 63/24 beim Amtsgericht Köln
Mai/Juli 2024Amia Energy GmbHVorläufige Insolvenzverwaltung im Mai; weiterer Betriebsverkauf zum 1. Juli
September 2024Adler Smart Solutions GmbHInsolvenzantrag am 27. September; Schwerpunkt gewerbliche PV und Ladeinfrastruktur
Oktober 2024Wegatech Greenergy GmbH und Wegatech Handwerk GmbHInsolvenzverfahren; die angestrebte Sanierung gelang 2024 nicht
Februar 2025Sunhero Spain S.L. und Sunhero Instalaciones S.L.Spanisches Insolvenzverfahren laut Register, gerichtliche Entscheidung vom 11. Februar
August 2025ZOLAR GmbHEröffnung des Verfahrens am 1. August; Abwicklung der Gesellschaft
November 2025Soly Holding B.V.Insolvenz in den Niederlanden; im Dezember Vereinbarung über ausgewählte Vermögenswerte mit Otovo
Oktober 2026Energiekonzepte Deutschland GmbH und weitere GruppengesellschaftenInsolvenzantrag der EKD am 2. Oktober; sechs Gruppengesellschaften unter vorläufiger Insolvenzverwaltung, Betrieb wird fortgeführt

Die Registerwiedergabe zu Envoltec und die Dokumentation der Sunvigo-Bekanntmachungen erlauben die Zuordnung über Gesellschaft und Aktenzeichen. Für aktuelle Fristen oder eigene Forderungen sind die amtlichen Mitteilungen beziehungsweise die zuständige Insolvenzverwaltung maßgeblich, nicht diese historische Übersicht.

Für Adler nennt die veröffentlichte Verwaltermitteilung vom 4. Oktober 2024 den Antrag und die damalige Fortführung. Sie belegt keine Insolvenz sämtlicher Unternehmen der ACE-Gruppe. Bei Sunhero betreffen die spanischen Registereinträge 345440 und 345441 ausdrücklich die beiden genannten spanischen Gesellschaften.

Komponentenhersteller und ihre Garantieverhältnisse werden zusätzlich im Beitrag insolvente Solarhersteller behandelt. Ein Herstellerfall ist nicht mit der Insolvenz des eigenen Installateurs gleichzusetzen.

EKD: Insolvenzanträge im Oktober 2026

Der EKD-Insolvenzantrag vom 2. Oktober 2026 ist bestätigt. pv magazine dokumentiert den Antrag beim Amtsgericht Leipzig. Die Unternehmensmitteilung vom 5./6. Oktober nennt sechs betroffene Gruppengesellschaften, den vorläufigen Verwalter Lucas Flöther und die Fortführung. Das ist noch keine abgeschlossene Sanierung oder endgültige Betriebseinstellung.

Weitere Einzelheiten stehen im EKD-Porträt. Entscheidend für betroffene Kunden sind die eigene Vertragsgesellschaft und der Stand der vereinbarten Leistungen.

Was wurde aus Eigensonne, Amia und Wegatech?

Bei Eigensonne und Amia gab es mehrere Betriebsübernahmen; bei Wegatech wurde nach der gescheiterten Sanierung zumindest die Marke weiterverwertet. Der Kauf von Betriebsmitteln oder Markenrechten allein beantwortet noch nicht, wer einen alten Kundenvertrag erfüllt.

Die Insolvenzverwaltung BBL dokumentierte im Dezember 2023 das vorläufige Verfahren über EIGENSONNE GmbH. Nach der Übernahme durch Amia folgte dort im Mai 2024 ebenfalls ein vorläufiges Verfahren. Die PLUTA-Mitteilung vom 10. Juli 2024 beschreibt anschließend den Verkauf des Geschäftsbetriebs an AMIA Energy Solutions zum 1. Juli. Ein endgültiges Ende jeder Fortführung bereits im Mai wäre deshalb eine falsche Darstellung.

Bei Mietanlagen ist außerdem die Gesellschaft zu unterscheiden: Bullfinch nennt Eigensonne Solarmiete GmbH & Co. KG unter den betreuten Gesellschaften. Das ist keine pauschale Servicezusage für sämtliche früheren Kaufkunden der EIGENSONNE GmbH. Weitere Hintergründe stehen im Eigensonne-Porträt.

Für Wegatech bestätigt der Jahresrückblick der Insolvenzverwaltung HWD, dass 2024 kein Investor für die angestrebte Sanierung gefunden wurde. Im Februar 2025 berichtete pv magazine über Heimwatts Übernahme von Marke und Leadkanal. Eine Übernahme aller Gewährleistungsverpflichtungen lässt sich daraus nicht ableiten.

Zolar und Soly: Wer übernimmt den Service?

Bei Zolar und Soly müssen Bestandskunden zwischen der insolventen Gesellschaft und rechtlich getrennten Miet- oder Serviceangeboten unterscheiden. Ein neuer Serviceanbieter haftet nicht schon deshalb für sämtliche früheren Verpflichtungen.

Die Zolar-Kundeninformation nennt den 1. August 2025 als Eröffnungstag für ZOLAR GmbH und erklärt, dass diese Gesellschaft abgewickelt wird. Zugleich grenzt sie zolar Wow I GmbH mit den dort bestehenden Miet- und Wartungsverträgen ab. Die heutige Software-Website bei Sollit bedeutet keine pauschale Übernahme aller alten Installationsverträge. Die Unterschiede erläutert das Zolar-Porträt.

Bei Soly meldete Otovo am 22. Dezember 2025 eine Vereinbarung über ausgewählte Vermögenswerte der insolventen Soly Holding B.V. Alte Verbindlichkeiten, Garantien und historische Servicepflichten wurden ausdrücklich nicht übernommen. Für rund 24.000 Anlagen sollte stattdessen ein kostenpflichtiges Otovo-Care-Angebot unterbreitet werden. Das ist etwas anderes als eine automatische Übernahme aller Kundenrechte.

Geschäftsaufgabe ist nicht gleich Insolvenz

Ein Rückzug aus dem Neugeschäft kann bei weiterlaufenden Bestandsverträgen erfolgen. Die folgenden Fälle gehören deshalb nicht pauschal in eine Liste insolventer Firmen:

FallBelegter Stand und Folgen
enersolOperativer Geschäftsbetrieb zum 31. Oktober 2024 eingestellt. Die Kundeninformation nennt ausdrücklich keine Insolvenz; energeticum wird als Servicekontakt angegeben.
DZ-4- und Yello-SolarmietverträgeFür bestimmte Betriebsgesellschaften nennt Bullfinch die Deutsche Energie Infrastruktur I GmbH als neuen Vertragspartner. Andere DZ-4-Gesellschaften werden separat betreut.
SENECBestandskundenbetrieb für installierte Speicher und Einstellung der Stromtarife sind getrennt zu betrachten. Hardware-Service bedeutet keine unveränderte Fortführung eines Cloud-Stromvertrags.

Die enersol-Kundeninformation bei energeticum ordnet die Betriebseinstellung einer Konzern-Neuausrichtung zu. Sie beschreibt den Fortbestand vertraglicher Pflichten und nennt einen Servicekontakt.

Bei den Mietanlagen erklärt Bullfinch die Übertragung der Verträge von Yello Solar GmbH sowie DZ-4 Betriebsgesellschaft I und II auf Deutsche Energie Infrastruktur I GmbH. Nach dieser Kundeninformation bleiben die übernommenen Mietkonditionen unverändert; der Zahlungseinzug wurde ab November 2025 umgestellt. Das lässt sich nicht unterschiedslos auf jede Gesellschaft mit dem Namen DZ-4 übertragen.

SENEC beschreibt seinen Bestandskundenbetrieb mit weiterlaufendem Service für die betreffenden Systeme. Die Cloud-FAQ vom 12. August 2026 behandelt dagegen die vollständige Einstellung der Stromtarife. Maßgeblich für das Ende eines einzelnen Vertrags ist das jeweilige Kündigungsschreiben.

Was bedeutet die Insolvenz meines PV-Anbieters für mich?

Ansprüche richten sich nach dem konkreten Vertrag, dem Garantiegeber und dem Verfahrensstand. Die Insolvenz des Installateurs allein beendet nicht automatisch eine eigenständige Garantie eines anderen Herstellers. Ob sie greift und welche Kosten sie abdeckt, steht in den Garantiebedingungen.

Die Verbraucherzentrale zu Firmeninsolvenzen erläutert, dass bei noch offenen Leistungen die weitere Vertragserfüllung zu klären ist. Geldforderungen können im Verfahren anzumelden sein. Eine Insolvenz begründet nicht automatisch ein Widerrufsrecht oder die Erlaubnis, fällige Zahlungen einzustellen.

Für die Klärung sollten Vertrag, Rechnungen, Zahlungsbelege, Abnahmeprotokolle, Seriennummern und Mängelfotos gesichert werden. Bei hohen Anzahlungen, unvollständiger Montage oder streitigen Forderungen ist individuelle rechtliche Beratung sinnvoll. Die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängel lässt sich nicht pauschal für jeden PV-Vertrag mit fünf Jahren angeben.

Ein neuer Fachbetrieb kann gegebenenfalls Reparaturen übernehmen. Vorher muss er aber klären, ob er Fremdanlagen dieses Herstellers betreut, Ersatzteile erhält und auf notwendige Gerätekonten zugreifen kann. Eine solche Beauftragung ist von bestehenden Ansprüchen gegen den früheren Betrieb zu trennen.

Wie können Käufer Risiken vor der Beauftragung begrenzen?

Nachprüfbare Leistungen und ein passender Zahlungsplan sind aussagekräftiger als ein pauschales Versprechen wirtschaftlicher Stabilität. Weder eine lange Firmengeschichte noch Konzernzugehörigkeit oder ein regionaler Sitz garantieren die künftige Zahlungsfähigkeit.

  • Vertrag mit vollständigem Firmennamen prüfen, einschließlich der tatsächlich leistenden Gesellschaft.
  • Hohe ungesicherte Vorauszahlungen kritisch hinterfragen und Zahlungen an nachvollziehbare Leistungen knüpfen.
  • Komponenten, Anschlussarbeiten und Abnahmeumfang schriftlich festhalten.
  • Garantiegeber, Ausschlüsse und zuständige Serviceorganisation unterscheiden.
  • Dokumentation und Anlagenzugänge rechtzeitig aushändigen lassen.

Der PV-Anbieter-Vergleich hilft, Geschäftsmodelle und Vertragsfragen einzuordnen. Er ist keine Bonitätsprüfung. Aktuelle Insolvenzbekanntmachungen können einen bekannten Verfahrensstand zeigen, aber das Ausbleiben eines Treffers beweist ebenfalls keine finanzielle Sicherheit.

Neue Anlage planen: Leistungen und Zahlungsplan vergleichen

Ein Angebotsvergleich macht Unterschiede bei Kosten, Vertragsbedingungen und Service sichtbar, schließt eine spätere Insolvenz aber nicht aus. Wer eine neue Anlage plant, sollte diese Punkte gemeinsam bewerten.

Über das Formular direkt unter diesem Artikel können Sie kostenlos und unverbindlich Angebote anfragen. Abhängig von Standort und verfügbaren Partnerbetrieben sind Kontakte zu bis zu fünf Fachbetrieben möglich. Für Forderungen oder Reparaturen aus einem Altvertrag wenden Sie sich dagegen an die zuständige Insolvenzverwaltung beziehungsweise einen geeigneten Servicebetrieb.