Symbolbild zur PV-Förderung: Eurobanknoten vor Solarmodulen

Photovoltaik-Förderung: KfW, EEG und Bundesländer (2026)

Förderung
Jens Burkhardt
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Aktualisiert: 5. Oktober 2026
Jens Burkhardt

Die Photovoltaik-Förderung 2026 besteht für private Dachanlagen vor allem aus EEG-Vergütung, Förderkrediten, dem Umsatzsteuer-Nullsteuersatz und standortabhängigen Zuschüssen. Ein allgemeiner bundesweiter Investitionszuschuss für jede private PV-Anlage steht derzeit nicht zur Verfügung.

Prüfstand: 5. Oktober 2026. Bei regionalen Programmen ist der Antragsstatus genauso wichtig wie der Förderbetrag: Düsseldorf nimmt aktuell keine Neuanträge an; in Stuttgart sind die Mittel für 2026 ausgeschöpft, Anträge bleiben aber möglich.

Das Wichtigste in Kürze
  • Bundesweite Bausteine: 7,70 ct/kWh für den ersten Leistungsanteil bis 10 kW bei Teileinspeisung und Inbetriebnahme August–Dezember 2026.
  • KfW 270 ist ein Kredit, kein geschenkter Zuschuss. Konditionen und Förderfähigkeit prüft die finanzierende Bank.
  • 0 % Umsatzsteuer gilt für begünstigte Lieferungen und Installationen, nicht pauschal für alle Arbeiten am Haus.
  • Regionale Zuschüsse: Berlin und Frankfurt bieten Programme; Stuttgart ohne weitere Auszahlungsmittel 2026, Düsseldorf mit Antragsstopp.
  • KfW 440, 441 und 442 sind für neue Zuschussanträge geschlossen.
  • Vor Beauftragung prüfen: Programm, zulässiger Projektbeginn, Kostenpositionen und Kombination mit anderen Förderungen.

Welche Photovoltaik-Förderung gibt es 2026?

Für die Finanzierung sind laufende Einnahmen, rückzahlbare Kredite, Steuerentlastung und Zuschüsse getrennt zu betrachten. Ein aufgeführtes Programm garantiert weder eine Bewilligung noch einen bestimmten Auszahlungstermin.

BausteinWirkungEinordnung am Prüfdatum
EEG-EinspeisevergütungEinnahme je eingespeister kWhGeltende Ansprüche und technische Voraussetzungen beachten
KfW 270Darlehen für förderfähige PV-/SpeicherinvestitionenÜber Finanzierungspartner beantragen
Umsatzsteuer-Nullsteuersatz0 % auf begünstigte Kauf-/InstallationsleistungenKein Zuschussantrag, gesetzliche Voraussetzungen
Landes-/KommunalprogrammeZuschuss, Darlehen oder TilgungszuschussStandort, Zielgruppe und Antragsstatus entscheiden
KfW 440, 441, 442Frühere InvestitionszuschüsseKeine Neuanträge

Der Überblick zur Photovoltaik-Anlage hilft bei der technischen Planung. Eine Förderung sollte erst dann in die Finanzierung eingehen, wenn die Bedingungen geklärt sind; ein unsicherer Zuschuss gehört nicht als garantierte Ersparnis in das Angebot.

Bundesweite Photovoltaik-Förderung

Die wichtigsten bundesweiten Bausteine sind EEG-Vergütung, KfW 270 und der Nullsteuersatz. Ein Kredit muss zurückgezahlt werden, die Einspeisevergütung hängt von tatsächlich eingespeistem Strom ab.

EEG-Einspeisevergütung

Für Gebäudeanlagen veröffentlicht die Bundesnetzagentur für Inbetriebnahmen vom 1. August bis 31. Dezember 2026 folgende feste Einspeisevergütungen:

LeistungsanteilTeileinspeisungVolleinspeisung
Bis einschließlich 10 kW7,70 ct/kWh12,22 ct/kWh
Über 10 bis einschließlich 40 kW6,66 ct/kWh10,24 ct/kWh
Über 40 bis einschließlich 100 kW5,44 ct/kWh10,24 ct/kWh

Die Sätze werden anteilig gewichtet. Für 15 kWp Teileinspeisung ergibt sich beispielsweise (10 × 7,70 + 5 × 6,66) ÷ 15 = rund 7,35 ct/kWh. Der niedrigere Satz gilt also nicht für die gesamte Anlage.

Die reguläre Förderdauer umfasst das Inbetriebnahmejahr und 20 weitere Kalenderjahre. Technische Pflichten und die Regeln für negative Börsenpreise sind zusätzlich zu beachten. Feste Einspeisevergütung ist grundsätzlich bis einschließlich 100 kW möglich; oberhalb davon ist für die reguläre EEG-Förderung Direktvermarktung relevant. Die Einzelheiten und die Voraussetzungen der Volleinspeisung erklärt der Artikel zur Einspeisevergütung.

Für den Mieterstromzuschlag nennt die Bundesnetzagentur im selben Zeitraum 2,51/2,33/1,57 ct/kWh für die Leistungsstufen bis 10/40/1.000 kW. Er setzt ein förderfähiges Direktliefermodell voraus; gemeinschaftliche Gebäudeversorgung erhält diesen Zuschlag nicht automatisch.

Die EEG-Novelle 2027 ist am Prüfdatum noch nicht verabschiedet. Heutige Vergütungssätze sind deshalb keine verlässliche Zusage für eine erst 2027 in Betrieb genommene Anlage. Den Entwurf ordnet unser Beitrag zur EEG-Novelle 2027 ein.

KfW 270: Erneuerbare Energien Standard

KfW 270 kann PV-Anlagen und Batteriespeicher einschließlich förderfähiger Nebenleistungen finanzieren. Private Betreiber müssen einen Teil des erzeugten Stroms einspeisen oder verkaufen. Auch die Speichernachrüstung zu einer bestehenden Erzeugungsanlage ist dann grundsätzlich erfasst.

Das KfW-Merkblatt 270 unterscheidet die Antragsteller ausdrücklich: Kommunen und kommunale unselbstständige Eigenbetriebe sind ausgeschlossen, bestimmte andere öffentlich-rechtliche Träger können antragsberechtigt sein.

Die Beantragung läuft über einen Finanzierungspartner und muss rechtzeitig vor Vorhabenbeginn geklärt werden. Bonität, Sicherheiten, Laufzeit und effektiver Jahreszins entscheiden über das konkrete Angebot. „Förderkredit“ heißt nicht automatisch günstiger als jeder andere Bankkredit.

0 % Umsatzsteuer für Photovoltaik

Für begünstigte PV-Lieferungen und Installationen gilt der Nullsteuersatz. Die 30-kWp-Grenze vereinfacht den Nachweis des begünstigten Gebäudestandorts; sie schließt größere Wohngebäudeanlagen nicht grundsätzlich aus. Speicher und wesentliche Komponenten können ebenfalls begünstigt sein.

0 % statt 19 % Umsatzsteuer ist kein Rabatt von 19 % auf den bisherigen Bruttopreis. Bei unverändertem Nettopreis entsprechen beispielsweise 10.000 € netto sonst 11.900 € brutto. Die Steuerdifferenz von 1.900 € macht rund 16 % dieses Vergleichsbruttopreises aus. Daraus folgt keine garantierte Senkung des Marktpreises.

Die BMF-FAQ erläutern den Leistungsumfang. Wallboxen, allgemeine Dachsanierungen und Wartungsverträge sind nicht pauschal von dieser PV-Regel umfasst.

Photovoltaik-Förderung nach Bundesland

Die folgenden Landesprogramme sind eine geprüfte Auswahl für unterschiedliche Projektgrößen. Sie bilden keine vollständige Förderkarte aller 16 Bundesländer ab; aus einem fehlenden Eintrag folgt nicht, dass es dort keine Förderung gibt.

Land / ProgrammFörderartWesentliche Abgrenzung
Berlin: SolarPLUS S/LZuschüsseS vor allem Eigenheime; L andere Gebäudenutzungen, jeweils eigene Module
Baden-Württemberg: Wohnen mit ZukunftDarlehenPV bis 30 kWp, Gebäude mit höchstens drei Wohneinheiten, mindestens eine selbst genutzt
Hessen: PV-Anlagen-DarlehenDarlehen mit ZinszuschussSelbst genutzte Wohnimmobilie; erstmalige PV bis 20 kW, Speicher zusammen mit neuer Anlage
Sachsen: Sachsenkredit Energie und SpeicherDarlehen, möglicher TilgungszuschussGrößere Projekte; besondere Abgrenzung zur EEG-Förderung

Die L-Bank finanziert auch geeignete Speicher und Nebenkosten. Das Programm läuft über die Hausbank und ist kein Investitionszuschuss.

Das WIBank-Darlehen hat einen Rahmen von 10.000–50.000 €, zehn Jahre Laufzeit und einen Zinszuschuss von 1,50 Prozentpunkten jährlich. Das ist kein Darlehenszins von 1,50 %. Anträge werden direkt im WIBank-Kundenportal gestellt; aktuell nennt die Bank verlängerte Bearbeitungszeiten.

Der SAB Sachsenkredit richtet sich unter anderem an PV-Projekte über 30 kWp bis 1 MWp und gekoppelte Speicher. Der Kreditrahmen beträgt 35.000–5 Mio. €. Für die geförderte Variante ist der EEG-Vergütungsverzicht zu prüfen. Eine begrenzte Mitfinanzierung EEG-vergüteter Maßnahmen ist laut SAB bei Kombination mit einem weiteren Fördergegenstand möglich, dann ohne Tilgungszuschuss für die EEG-Maßnahme und mit beihilfefreiem Zinssatz. Das ist keine Standardförderung für eine kleine Eigenheimanlage.

Wichtige regionale Programme

Berlin und Frankfurt führen Zuschussprogramme. In Stuttgart muss der fehlende Auszahlungsspielraum 2026 eingeplant werden; Düsseldorf ist derzeit für Neuanträge geschlossen. Maßgeblich sind die aktuellen Hinweise der Förderstelle, nicht allein ältere Richtlinientabellen.

Berlin SolarPLUS

SolarPLUS S fördert unter Bedingungen Zählerschränke mit 750 € sowie den Speicherkauf bei neuer PV mit einer nach PV-Leistung gestaffelten Pauschale bis 4.750 €. Bei 10,00–10,99 kWp beträgt diese Pauschale beispielsweise 2.500 €, nicht automatisch der Höchstbetrag.

SolarPLUS L betrifft größere bzw. andere Gebäudenutzungen, etwa Mehrfamilienhäuser und Gewerbe. Förderfähige Speicher- und Systemkosten werden je nach Antragsteller mit 30–50 %, höchstens 30.000 €, bezuschusst. Weitere Module haben eigene Kostenregeln.

Stuttgart Solaroffensive

Die Stadt Stuttgart meldet: Die Fördermittel 2026 sind ausgeschöpft. Anträge und Auszahlungsanträge können weiterhin eingereicht werden; weitere Mittel können laut Stadt erst ab 2027 ausgezahlt werden. Das ist keine verbindliche Auszahlungsgarantie.

Begleitmaßnahmen werden grundsätzlich zu 50 % der anerkannten Kosten berücksichtigt, begrenzt auf 300 €/kWp bei Dach-PV bzw. 400 €/kWp bei Gründach-/Fassaden-PV und 30.000 € je Antrag. Der aufgrund einer Solarpflicht verpflichtende Anlagenteil ist ausgeschlossen. Für Speicher gelten eigene Grenzen.

Düsseldorf: derzeit keine Neuanträge

Düsseldorf überarbeitet das Programm Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten. Die aktuelle Programmseite schließt neue Förderanträge derzeit aus; bereits eingereichte und bewilligte Anträge bleiben davon unberührt.

Die noch veröffentlichten PV-, Speicher- und Wallbox-Sätze sind deshalb keine aktuell beantragbare Förderung. Ob und mit welchen Bedingungen das Programm wieder öffnet, muss die Stadt bekannt geben.

Frankfurt am Main: Klimabonus

Der Frankfurter Klimabonus sieht für PV grundsätzlich 20 % der förderfähigen Kosten vor. Für Solaranlagen, Speicher und Ladeinfrastruktur gilt zusammen ein Klimaschutz-Förderdeckel von 50.000 € je Gebäude.

Pflichtmaßnahmen werden nicht unterstützt. Die Mini-PV-Förderung ist wegen ausgeschöpfter Mittel geschlossen, die anderen Fördergegenstände sind laut Stadt davon nicht betroffen. Der Projektbeginn muss grundsätzlich die Bewilligung abwarten.

Förderung für Speicher und Wallboxen

Für Speicher entscheidet vor allem das konkrete Programm darüber, ob eine neue PV-Anlage erforderlich ist oder eine Nachrüstung genügt. Pauschale Aussagen wie „nur neue PV“ treffen nicht auf jeden Förderweg zu. Bedingungen und Kapazitätsgrenzen stehen in der Stromspeicher-Förderung.

KfW 440, 441 und 442 nehmen keine neuen Zuschussanträge an. Das Bundesprogramm für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern und bestimmte Landesprogramme sind getrennte Förderwege mit eigenen Zielgruppen. Aktuelle Fristen und Voraussetzungen erläutert die Wallbox-Förderung.

Kann man Förderungen kombinieren?

Kombinationen sind nur zulässig, wenn alle beteiligten Programme sie erlauben. Eine allgemeine Erlaubnis bei KfW 270 hebt einen Ausschluss im Landesprogramm nicht auf.

SolarPLUS schließt beispielsweise die erneute Förderung bereits anderweitig geförderter Kosten aus. Bei Sachsen müssen EEG-Verzicht, Tilgungszuschuss und beihilfefreie Kreditvariante genau auseinandergehalten werden. Förderfähige Kosten, Mehrwertsteuerbehandlung und weitere Zuschüsse sollten im Antrag vollständig angegeben werden.

Ein hoher Zuschuss allein macht ein teures oder überdimensioniertes Angebot nicht wirtschaftlich. Verglichen werden der eigene Kostenanteil, die Finanzierung und der Nutzen der tatsächlich benötigten Anlage.

Antrag richtig stellen

Der sichere Planungsablauf beginnt mit unverbindlichen Angeboten und der Prüfung des zulässigen Projektbeginns. Je nach Programm reicht der Antrag, ist eine Eingangsbestätigung nötig oder muss die Bewilligung abgewartet werden.

  1. Standort, Antragsteller und Gebäudeart dem richtigen Programm zuordnen.
  2. Antragsstatus, Budgethinweise und gültige Richtlinie prüfen.
  3. Angebote mit getrennten Kostenpositionen einholen.
  4. Förderantrag und gegebenenfalls Finanzierung vorbereiten.
  5. Den im Programm erlaubten Beginn abwarten und erst dann verbindlich bestellen.
  6. Fristen, Rechnungen, Zahlungsbelege und technische Nachweise dokumentieren.

Berlin SolarPLUS S hat eine ausdrückliche Ausnahme: Ein noch nicht abgeschlossenes Projekt darf unter den Richtlinienbedingungen schon vor Antragstellung begonnen worden sein, frühestens ab Inkrafttreten der Richtlinie am 2. Januar 2026. Der Beginn erfolgt dann auf eigenes finanzielles Risiko. Bei SolarPLUS L muss dagegen zunächst die entsprechende Eingangsbestätigung vorliegen. Die SolarPLUS-Richtlinie unterscheidet diese Fälle.

Auch Anzahlungen oder verbindliche Bestellungen können als Vorhabenbeginn zählen. Wer eine Förderung braucht, sollte sich einen zulässigen Ausnahmefall schriftlich bestätigen lassen, bevor Geld fließt.

Mit geklärter Förderung Angebote vergleichen

Die beste Ausgangsbasis ist ein passendes Anlagenangebot mit nachvollziehbaren Einzelkosten. Erst daraus lässt sich erkennen, welche Positionen ein Programm tatsächlich unterstützt und welcher Eigenanteil bleibt.

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