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Einspeisevergütung 2024: Tabelle & Neuerungen


Letztes Update: 1. März 2024

Lesedauer: 10 Minuten

Jens Burkhardt Autor Echtsolar

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Letztes Update: 1. März 2024
Jens Burkhardt Autor Echtsolar

In diesem Ratgeber erhalten Sie alle Informationen zur aktuellen Einspeisevergütung 2024, den Änderungen, die es im Jahr 2024 gibt sowie den Vergütungssätzen der vorherigen Jahre.

Kurz & Knapp: aktuelle Fakten zur Einspeisevergütung

  • Überschüssiger Solarstrom wird automatisch ins öffentliche Netz eingespeist und gemäß der Einspeisevergütung bezahlt.
  • Die Einspeisevergütung im März 2024 liegt bei 8,1 Cent pro kWh (bei Teileinspeisung).
  • Seit Februar 2024 reduziert sich die Einspeisevergütung halbjährlich um 1 Prozent. Der neue Vergütungssatz ab 01.02.2024 liegt bei 8,1 Cent pro kWh.
  • Abhängig von der PV-Anlagengröße bzw. Nennleistung gibt es eine unterschiedliche Einspeisevergütung. Die Kategorien sind: >10 kWp, >40 kWp und >100 kWp.

Was ist die Einspeisevergütung für PV-Anlagen?

Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) ist eine gesetzlich festgelegte Entlohnung, die für eingespeisten Solarstrom gezahlt wird. Die Höhe der Einspeisevergütung ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgeschrieben und hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme sowie der Nennleistung der PV-Anlage ab.

Die Abrechnung erfolgt pro Kilowattstunde (kWh) des in das öffentliche Netz eingespeisten Stroms. Die Vergütung ist für das Jahr der Installation und für die darauffolgenden 20 Jahre staatlich garantiert und zudem unabhängig vom Strombörsenpreis.

Sobald die PV-Anlage offiziell in Betrieb genommen ist, bleibt der Vergütungssatz für den gesamten Förderungszeitraum unverändert.

In Deutschland wurde die Einspeisevergütung für erneuerbare Energien im Jahr 2000 im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eingeführt. Sie diente ursprünglich als Förderinstrument, um den Ausbau der Photovoltaik zu beschleunigen.

Einspeisevergütung 2024

Die Einspeisevergütung im Jahr 2024 für PV-Anlagen mit Teileinspeisung liegt bei 8,1 Cent pro kWh bis zu einer Anlagengröße von 10 kWp. Bis zu einer Nennleistung von zwischen 10 und 40 kWp gibt es 7,1 ct./kWh. Bis zu 100 kWp wird mit 5,8 Cent vergütet. 

Ab dem 01. Februar gibt es allerdings einige Veränderungen:

Was ändert sich mit der Einspeisevergütung 2024?

Ab dem 1. Februar 2024 wird die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen halbjährlich um 1 Prozent reduziert. Für Anlagen bis 10 kWp ergeben sich Vergütungssätze von 8,1 Cent pro kWh bei Teileinspeisung und 12,9 Cent pro kWh bei Volleinspeisung, welche sich ab dem 1. August 2024 auf 8,0 Cent bzw. 12,8 Cent pro kWh vermindern. 

Die im Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) 2023, Abschnitt 49, festgelegten Änderungen betreffen ausschließlich Neuanlagen mit einer Inbetriebnahme nach dem 31. Januar 2024.

Tabelle der Einspeisevergütung 2024

In der folgenden Tabelle ist die Einspeisevergütung für 2024 ersichtlich, dabei wird zwischen der Art der Einspeisung und der Nennleistung unterschieden:

Datum Inbetriebnahme

Art der Einspeisung

bis 10 kWp

10 bis 40 kWp

40 bis 100 kWp

bis 31.01.2024

Teileinspeisung

8,2 ct./kWh

7,1 ct./kWh

5,8 ct./kWh

Volleinspeisung

13,0 ct./kWh

10,9 ct./kWh

10,9 ct./kWh

01.02.2024 bis 31.07.2024

Teileinspeisung

8,1 ct./kWh

7,0 ct./kWh

5,7 ct./kWh

Volleinspeisung

12,9 ct./kWh

10,8 ct./kWh

10,8 ct./kWh

ab 01.08.2024

Teileinspeisung

8,0 ct./kWh

6,9 ct./kWh

5,6 ct./kWh

Volleinspeisung

12,8 ct./kWh

10,7 ct./kWh

10,7 ct./kWh

Wie zu sehen ist, wird zunächst die Art der Einspeisung unterschieden. Für den Privatanwender ist die Teileinspeisung interessant. Volleinspeisungen lohnen sich vor allem für Investoren, z.B. bei der Miete eines fremden Daches.

Hinweis: Die Überschusseinspeisung lohnt sich für Privathaushalte trotz der geringeren Vergütung in der Regel. Der Grund dafür ist, dass ein Teil des erzeugten Solarstroms direkt selbst verbraucht werden kann, wodurch die hohen Energiekosten gesenkt werden.

Einspeisevergütung wird anteilig berechnet

Die Einspeisevergütung wird anteilig bzw. prozentual berechnet. Das bedeutet, eine PV-Anlage mit einer Nennleistung über 10 kWp muss nicht den gesamten Abschlag von 8,1 auf 7,0 Cent pro kWh in Kauf nehmen. Echtsolar bietet zur Berechnung einen Einspeisevergütung-Rechner an.

Beispiel zur Verdeutlichung:

Im Jahr 2024 geht eine 15 kWp PV-Anlage in Betrieb.

Durchschnittliche Einspeisevergütung = prozentualer Anteil der Vergütung bis 10 kWp + prozentualer Anteil der Vergütung bis 40 kWp

= 10 kWp / 15 kWp * 8,1 Cent + 5 kWp / 15 kWp * 7,0 Cent = 7,73 Cent pro kWh

Die Photovoltaikanlage bekommt für jede eingespeiste Kilowattstunde ca. 7,73 Cent.

Einspeisevergütung 2023 (Tabelle)

In der folgenden Tabelle lässt sich die Entwicklung der Einspeisevergütung für 2023 ablesen. Alle Vergütungssätze gehören in die Kategorie „Wohngebäude, Lärmschutzwände und Gebäude“ gemäß § 48 Abs. 2 EEG.

Datum Inbetriebnahme

Art der Einspeisung

Vergütungsart

bis 10 kWp

bis 40 kWp

bis 100 kWp

01.01.2023 bis 31.12.2023

Teileinspeisung

Einspeisevergütung

8,2 ct./kWh

7,1 ct./kWh

5,8 ct./kWh

Marktprämienmodell

8,6 ct./kWh

7,5 ct./kWh

6,2 ct./kWh

Volleinspeisung

Einspeisevergütung

13,0 ct./kWh

10,9 ct./kWh

10,9 ct./kWh

Marktprämienmodell

13,4 ct./kWh

11,3 ct./kWh

11,3 ct./kWh

Einspeisevergütung 2022 (Tabelle)

In der Einspeisevergütungstabelle von 2022 sieht man die Folgen der Novellierung des EEG (Osterpaket). Ab dem 30.07.2022 trat die Erhöhung der Einspeisevergütung in Kraft und hat bis heute Bestand. 

Zwischen dem 01.01.2022 und dem 29.07.2022 galten noch Vergütungssätze des EEG 2021, zudem wurde damals noch nicht zwischen den beiden Einspeisesarten unterschieden. 

Bis Ende Juli 2022 gab es jeden Monat, in Abhängigkeit vom PV-Zubau, eine Degression der Einspeisevergütung. Im Jahr 2022 lag die monatliche Degression der Einspeisevergütung bei 1,4 Prozent. 

Daher war der niedrigste Stand der Einspeisevergütung aller Zeiten im Juli 2022 mit 6,24 Cent pro kWh erreicht.

Wie hat sich die Einspeisevergütung entwickelt?

Bereits vor der Einführung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes gab es einige wenige Photovoltaikanlagen. Laut Stromeinspeisungsgesetz wurde ab 1991 die erste Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energiequellen gezahlt. 

Die Vergütung war allerdings, verglichen mit den Photovoltaik-Kosten, so gering, dass ein wirtschaftlicher Betrieb nicht ansatzweise möglich war. Doch das änderte sich mit der Einführung des EEG 2000. 

Die damalige Regierung wollte erneuerbaren Energien zum Durchbruch verhelfen. Dafür benötigte es eine gute Planungsmöglichkeit in Form von stabilen und langfristigen Einnahmen. 

Und so wurde eine Einspeisevergütung von anfänglich mindestens 50,6 Cent (umgerechnet, da noch DM als Währung galt) geschaffen. 

Das erste Ausbauziel für Photovoltaik lag gerade einmal bei 350 MWp installierter PV-Leistung. In der Zeit wurde das Ziel mehrfach erhöht. Danach gab es den 52-GW-Deckel, welcher 2020 durchbrochen wurde. Mittlerweile gibt es keine Begrenzung mehr.

Die kontinuierliche Degression war ein wichtiger Baustein vom EEG. Jährlich wurde die Einspeisevergütung abgesenkt, anfänglich um 5 Prozent pro Jahr.

Gleichzeitig sanken die Preise aller PV-Komponenten bis 2012 mit etwa der gleichen Geschwindigkeit. Das ist auch ein Grund, weshalb Photovoltaikanlagen seit der Einführung des EEG und der Einspeisevergütung wirtschaftlich attraktiv sind.

Ab dem Jahr 2013 gab es einen starken Einbruch des jährlichen PV-Zubaus. Das lag auch an der radikalen Degression der Einspeisevergütung, welche folglich durch eine EEG-Novelle an den sogenannten „atmenden Deckel“ gebunden war.

Insgesamt sank die Einspeisevergütung im Zeitverlauf immer weiter bis zum Jahr 2022, wie in nachfolgender Grafik gut erkennbar ist:

Entwicklung der Einspeisevergütung gemäß EEG

Diagramm: Entwicklung Einspeisevergütung gemäß EEG (2012 bis 2024)

© eigene Darstellung & Daten von: bundesnetzagentur.de

Mitte 2022 erhöhte sich die Einspeisevergütung auf 8,2 Cent pro kWh. Ab Februar 2024 wird sie halbjährlich um jeweils 1 Prozent reduziert.

Fazit: Die PV-Einspeisevergütung ist im Vergleich zu den Strompreisen eher gering. Trotzdem gilt sie als wichtige wirtschaftliche Säule jeder Photovoltaikanlage, denn sie macht immer noch einen hohen Prozentsatz der Einnahmen aus.

Ohne Stromspeicher wird etwa 20 bis 30 Prozent des PV-Jahresertrags selbst verbraucht. Mit PV-Speicher steigt der Eigenverbrauch auf 60 bis 85 Prozent an.

Entwicklung der Einspeisevergütung (Tabelle)

Nachfolgend ist die Entwicklung der Einspeiseentwicklung von 2016 bis heute noch einmal in Tabellenform dargestellt:

Oft gestellte Fragen zur Einspeisevergütung von Photovoltaik

Muss man Steuern auf die Einspeisevergütung zahlen?

Nein, seit dem 01.01.2023 muss auf den Gewinn einer Photovoltaikanlage (unter 30 kWp Nennleistung) keine Einkommenssteuer mehr bezahlt werden. Damit wird auf die ausgezahlte Einspeisevergütung keine Steuer fällig. Diese Steuererleichterung gilt auch in 2024 weiter.

Wer bezahlt die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung wird vom Netzbetreiber bezahlt. Welcher das ist, steht normalerweise in der Jahresabrechnung vom Stromanbieter. Zudem finden sich im Marktstammregister auch alle Netzbetreiber. 

Wann wird die Einspeisevergütung gezahlt?

In der Regel gibt es einen monatlichen Abschlag für die Einspeisevergütung, welcher dann gemäß Zählerstand jährlich vom Netzbetreiber anhand des tatsächlich produzierten Stroms ausgeglichen wird. Die Einspeisevergütung wird im Installationsjahr plus 20 Jahre gezahlt.

Was passiert nach Ende der Einspeisevergütung?

Wenn die Einspeisevergütung nach 20 Jahren ausläuft, darf die PV-Anlage weiter ins Stromnetz einspeisen. Mit der EEG-Novelle 2021 wurde beschlossen, dass der Netzbetreiber den Strom abnehmen und entsprechend des „Jahresmarktwert Solar“ vergüten muss.

Der Jahresmarktwert Solar berechnet sich aus Daten der Strombörse (EPEX Spot).

Wie wird die Einspeisevergütung finanziert?

Die Einspeisevergütung wird aus dem EEG-Konto der Übertragungsnetzbetreiber gezahlt. Das EEG-Konto finanziert sich hauptsächlich durch den Verkaufserlös vom eingespeisten Solarstrom an der Strombörse. Sollte der Kontensaldo negativ sein, springt der Bund zukünftig mit dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ (EKF) ein.

Vor Juli 2022 wurde die Einspeisevergütung durch die EEG-Umlage finanziert, welche auf den Strompreis aufgeschlagen wurde. Zudem wurde auch eine anteilige EEG-Umlage auf Eigenverbrauch von Solarstrom erhoben.

Seit dem 01.07.2022 entfällt die EEG-Umlage komplett.

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