In diesem Ratgeber erhalten Sie alle Informationen zur aktuellen Einspeisevergütung 2025, den Änderungen im Vergleich zu den Vorjahren sowie einen Ausblick auf künftige Entwicklungen. Wir erklären Ihnen verständlich, mit welchen Vergütungssätzen Sie für Ihre PV-Anlage rechnen können und wie sich diese auf die Wirtschaftlichkeit Ihrer Investition auswirken.
Kurz & Knapp: aktuelle Fakten zur Einspeisevergütung
- Überschüssiger Solarstrom wird automatisch ins öffentliche Netz eingespeist und gemäß der Einspeisevergütung bezahlt.
- Die Einspeisevergütung liegt aktuell bei 7,94 Cent pro kWh für Teileinspeisung bei Anlagen bis 10 kWp (Stand: Februar 2025 bis Juli 2025).
- Seit Februar 2024 reduziert sich die Einspeisevergütung halbjährlich um 1 Prozent.
- Abhängig von der PV-Anlagengröße bzw. Nennleistung gibt es eine unterschiedliche Einspeisevergütung. Die Kategorien sind: >10 kWp, >40 kWp und >100 kWp.
- Der Vergütungssatz ist für das Installationsjahr plus 20 Jahre staatlich garantiert.
Was ist die Einspeisevergütung für PV-Anlagen?
Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) ist eine gesetzlich festgelegte Entlohnung, die für eingespeisten Solarstrom gezahlt wird. Die Höhe der Einspeisevergütung ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgeschrieben und hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme sowie der Nennleistung der PV-Anlage ab.
Die Abrechnung erfolgt pro Kilowattstunde (kWh) des in das öffentliche Netz eingespeisten Stroms. Die Vergütung ist für das Jahr der Installation und für die darauffolgenden 20 Jahre staatlich garantiert und zudem unabhängig vom Strombörsenpreis.
Sobald die PV-Anlage offiziell in Betrieb genommen ist, bleibt der Vergütungssatz für den gesamten Förderungszeitraum unverändert.
In Deutschland wurde die Einspeisevergütung für erneuerbare Energien im Jahr 2000 im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eingeführt. Sie diente ursprünglich als Förderinstrument, um den Ausbau der Photovoltaik zu beschleunigen.
Einspeisevergütung 2025
Die Einspeisevergütung im Jahr 2025 für PV-Anlagen mit Teileinspeisung liegt bei 7,95 Cent pro kWh bis zu einer Anlagengröße von 10 kWp. Bis zu einer Nennleistung von zwischen 10 und 40 kWp gibt es 6,88 ct./kWh. Bis zu 100 kWp wird mit 5,62 Cent vergütet.
In der nachfolgenden Tabelle sind die aktuellen Vergütungssätze detailliert aufgelistet:
Tabelle der Einspeisevergütung 2025 (Februar bis Juli)
Art der Anlage | Installierte Leistung (bis) | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
---|---|---|---|
Gebäude oder Lärmschutzwände | 10 kWp | 7,94 ct./kWh | 12,60 ct./kWh |
40 kWp | 6,88 ct./kWh | 10,56 ct./kWh | |
100 kWp | 5,62 ct./kWh | ||
Sonstige Anlagen | 100 kWp | 6,39 ct./kWh | 6,39 ct./kWh |
Seit dem 1. Februar 2024 wird die Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen halbjährlich um 1 Prozent reduziert. Diese Degression fällt moderat aus und hat nur geringen Einfluss auf das wirtschaftliche Ergebnis des Anlagenbetreibers.
Die nächste Degression erfolgt zum 1. August 2025, sodass ab diesem Zeitpunkt für neue Anlagen folgende Vergütungssätze gelten werden (Prognose):
Art der Anlage | Installierte Leistung (bis) | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
---|---|---|---|
Gebäude oder Lärmschutzwände | 10 kWp | 7,86 ct./kWh | 12,47 ct./kWh |
40 kWp | 6,81 ct./kWh | 10,45 ct./kWh | |
100 kWp | 5,56 ct./kWh | ||
Sonstige Anlagen | 100 kWp | 6,32 ct./kWh | 6,32 ct./kWh |
Wichtige Anmerkung: Seit März 2025 entfällt die Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen zu Zeiten von negativen Strombörsenpreisen, dafür wird die Förderdauer um diese Fehlzeiten verlängert.
PV-Anlagen ab 7 kWp benötigen ein Smart-Meter für die volle Einspeiseleistung, sonst gilt eine 60 %-Begrenzung. Mehr Details finden Sie in unserem Artikel zum Solarspitzen-Gesetz.
Teileinspeisung vs. Volleinspeisung
Bei der Einspeisevergütung wird grundsätzlich zwischen zwei Einspeisearten unterschieden:
Teileinspeisung (Überschusseinspeisung):
Der erzeugte Solarstrom wird vorrangig selbst verbraucht
Nur der Überschuss wird ins Netz eingespeist
Niedrigere Vergütungssätze als bei Volleinspeisung
Für private Haushalte meist wirtschaftlicher durch Einsparung hoher Strombezugskosten
Volleinspeisung:
Der gesamte erzeugte Strom wird ins Netz eingespeist
Höhere Vergütungssätze als bei Teileinspeisung
Lohnt sich vor allem für Investoren, z.B. bei der Miete eines fremden Daches
Hinweis: Die Überschusseinspeisung lohnt sich für Privathaushalte trotz der geringeren Vergütung in der Regel mehr. Der Grund dafür ist, dass ein Teil des erzeugten Solarstroms direkt selbst verbraucht werden kann, wodurch die hohen Energiekosten gesenkt werden.
Einspeisevergütung wird anteilig berechnet
Die Einspeisevergütung wird anteilig bzw. prozentual berechnet. Das bedeutet, eine PV-Anlage mit einer Nennleistung über 10 kWp muss nicht den gesamten Abschlag von 7,94 auf 6,88 Cent pro kWh in Kauf nehmen.
Beispiel zur Verdeutlichung:
Im Jahr 2025 geht eine 15 kWp PV-Anlage in Betrieb.
Durchschnittliche Einspeisevergütung = prozentualer Anteil der Vergütung bis 10 kWp + prozentualer Anteil der Vergütung bis 40 kWp
= 10 kWp / 15 kWp * 7,94 Cent + 5 kWp / 15 kWp * 6,88 Cent = 7,59 Cent pro kWh
Die Photovoltaikanlage bekommt für jede eingespeiste Kilowattstunde ca. 7,59 Cent.
Für eine detaillierte Berechnung nutzten Sie bitte unseren Einspeisevergütungsrechner.
Entwicklung der Einspeisevergütung im Vergleich
Es folgt die Preisentwicklung der Einspeisevergütung der Jahre 2024 und 2023.
Einspeisevergütung 2024 (Tabelle)
Datum Inbetriebnahme | Art der Einspeisung | bis 10 kWp | bis 40 kWp | bis 100 kWp |
---|---|---|---|---|
01.08.2024 bis 31.01.2025 | Teileinspeisung | 8,03 ct./kWh | 6,95 ct./kWh | 5,68 ct./kWh |
Volleinspeisung | 12,73 ct./kWh | 10,68 ct./kWh | 10,68 ct./kWh | |
01.02.2024 bis 31.07.2024 | Teileinspeisung | 8,11 ct./kWh | 7,03 ct./kWh | 5,74 ct./kWh |
Volleinspeisung | 12,87 ct./kWh | 10,79 ct./kWh | 10,79 ct./kWh | |
bis 31.01.2024 | Teileinspeisung | 8,20 ct./kWh | 7,10 ct./kWh | 5,80 ct./kWh |
Volleinspeisung | 13,0 ct./kWh | 10,9 ct./kWh | 10,9 ct./kWh |
Einspeisevergütung 2023 (Tabelle)
Datum Inbetriebnahme | Art der Einspeisung | bis 10 kWp | bis 40 kWp | bis 100 kWp |
---|---|---|---|---|
01.01.2023 bis 31.12.2023 | Teileinspeisung | 8,20 ct./kWh | 7,10 ct./kWh | 5,80 ct./kWh |
Volleinspeisung | 13,0 ct./kWh | 10,9 ct./kWh | 10,9 ct./kWh |
Wie hat sich die Einspeisevergütung entwickelt?
Bereits vor der Einführung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes gab es einige wenige Photovoltaikanlagen. Laut Stromeinspeisungsgesetz wurde ab 1991 die erste Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energiequellen gezahlt.
Die Vergütung war allerdings, verglichen mit den Photovoltaik-Kosten, so gering, dass ein wirtschaftlicher Betrieb nicht ansatzweise möglich war. Doch das änderte sich mit der Einführung des EEG 2000.
Die damalige Regierung wollte erneuerbaren Energien zum Durchbruch verhelfen. Dafür benötigte es eine gute Planungsmöglichkeit in Form von stabilen und langfristigen Einnahmen.
Und so wurde eine Einspeisevergütung von anfänglich mindestens 50,6 Cent (umgerechnet, da noch DM als Währung galt) geschaffen.
Das erste Ausbauziel für Photovoltaik lag gerade einmal bei 350 MWp installierter PV-Leistung. In der Zeit wurde das Ziel mehrfach erhöht. Danach gab es den 52-GW-Deckel, welcher 2020 durchbrochen wurde. Mittlerweile gibt es keine Begrenzung mehr.
Die kontinuierliche Degression war ein wichtiger Baustein vom EEG. Jährlich wurde die Einspeisevergütung abgesenkt, anfänglich um 5 Prozent pro Jahr.
Gleichzeitig sanken die Preise aller PV-Komponenten bis 2012 mit etwa der gleichen Geschwindigkeit. Das ist auch ein Grund, weshalb Photovoltaikanlagen seit der Einführung des EEG und der Einspeisevergütung wirtschaftlich attraktiv sind.
Ab dem Jahr 2013 gab es einen starken Einbruch des jährlichen PV-Zubaus. Das lag auch an der radikalen Degression der Einspeisevergütung, welche folglich durch eine EEG-Novelle an den sogenannten „atmenden Deckel“ gebunden war.
Insgesamt sank die Einspeisevergütung im Zeitverlauf immer weiter bis zum Jahr 2022, wie in nachfolgender Grafik gut erkennbar ist:
Diagramm: Entwicklung Einspeisevergütung gemäß EEG (2012 bis 2025)
© eigene Darstellung & Daten von: bundesnetzagentur.de
Mitte 2022 erhöhte sich die Einspeisevergütung auf 8,2 Cent pro kWh durch die EEG-Novelle (Osterpaket). Ab Februar 2024 wird sie halbjährlich um jeweils 1 Prozent reduziert.
Entwicklung der Einspeisevergütung (Tabelle)
Nachfolgend ist die Entwicklung der Einspeiseentwicklung von 2012 bis heute noch einmal in Tabellenform dargestellt:
Jahr | bis 10 kWp (ct./kWh) | bis 40 kWp (ct./kWh) | bis 100 kWp (ct./kWh) |
---|---|---|---|
2012 | 19,50 | 18,50 | 16,50 |
2013 | 17,02 | 16,14 | 14,40 |
2014 | 13,68 | 12,98 | 11,58 |
2015 | 12,56 | 12,22 | 10,92 |
2016 | 12,31 | 11,97 | 10,71 |
2017 | 12,30 | 11,96 | 10,69 |
2018 | 12,20 | 11,87 | 10,61 |
2019 | 11,47 | 11,15 | 9,96 |
2020 | 9,87 | 9,59 | 7,54 |
2021 | 8,16 | 7,93 | 6,22 |
2022 | 6,83 | 6,63 | 5,19 |
2022 (im Juli) | 6,24 | 6,06 | 4,74 |
2022 (ab August) | 8,20 | 7,10 | 5,80 |
2023 | 8,20 | 7,10 | 5,80 |
2024 (ab Februar) | 8,11 | 7,02 | 5,73 |
2024 (ab August) | 8,03 | 6,95 | 5,67 |
2025 (ab Februar) | 7,94 | 6,88 | 5,62 |
Oft gestellte Fragen zur Einspeisevergütung von Photovoltaik
Muss man Steuern auf die Einspeisevergütung zahlen?
Nein, seit dem 01.01.2023 muss auf den Gewinn einer Photovoltaikanlage (unter 30 kWp Nennleistung) keine Einkommenssteuer mehr bezahlt werden. Damit wird auf die ausgezahlte Einspeisevergütung keine Steuer fällig. Diese Steuererleichterung gilt auch in 2024 weiter.
Wer bezahlt die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung wird vom Netzbetreiber bezahlt. Welcher das ist, steht normalerweise in der Jahresabrechnung vom Stromanbieter. Zudem finden sich im Marktstammregister auch alle Netzbetreiber.
Wann wird die Einspeisevergütung gezahlt?
In der Regel gibt es einen monatlichen Abschlag für die Einspeisevergütung, welcher dann gemäß Zählerstand jährlich vom Netzbetreiber anhand des tatsächlich produzierten Stroms ausgeglichen wird. Die Einspeisevergütung wird im Installationsjahr plus 20 Jahre gezahlt.
Was passiert nach Ende der Einspeisevergütung?
Wenn die Einspeisevergütung nach 20 Jahren ausläuft, darf die PV-Anlage weiter ins Stromnetz einspeisen. Mit der EEG-Novelle 2021 wurde beschlossen, dass der Netzbetreiber den Strom abnehmen und entsprechend des „Jahresmarktwert Solar“ vergüten muss.
Der Jahresmarktwert Solar berechnet sich aus Daten der Strombörse (EPEX Spot).
Wie wird die Einspeisevergütung finanziert?
Die Einspeisevergütung wird aus dem EEG-Konto der Übertragungsnetzbetreiber gezahlt. Das EEG-Konto finanziert sich hauptsächlich durch den Verkaufserlös vom eingespeisten Solarstrom an der Strombörse. Sollte der Kontensaldo negativ sein, springt der Bund zukünftig mit dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ (EKF) ein.
Vor Juli 2022 wurde die Einspeisevergütung durch die EEG-Umlage finanziert, welche auf den Strompreis aufgeschlagen wurde. Zudem wurde auch eine anteilige EEG-Umlage auf Eigenverbrauch von Solarstrom erhoben.
Seit dem 01.07.2022 entfällt die EEG-Umlage komplett.
Einspeisevergütung als wichtiger Wirtschaftlichkeitsfaktor
Die PV-Einspeisevergütung ist im Vergleich zu den aktuellen Strompreisen zwar deutlich geringer, dennoch ist sie eine wichtige wirtschaftliche Säule jeder Photovoltaikanlage. Sie macht weiterhin einen hohen Prozentsatz der Einnahmen aus und sichert so die Rentabilität der Anlagen.
Ohne Stromspeicher wird etwa 20 bis 30 Prozent des PV-Jahresertrags selbst verbraucht. Mit PV-Speicher steigt der Eigenverbrauch auf 60 bis 85 Prozent an. Der wirtschaftliche Vorteil liegt heute vor allem in der Kombination aus Eigenverbrauch und Einspeisevergütung für den überschüssigen Strom.
Trotz der halbjährlich sinkenden Vergütungssätze bleibt die Investition in eine PV-Anlage aufgrund der hohen Strompreise und der mittlerweile deutlich gesunkenen Anlagenkosten weiterhin attraktiv. Für Neuinstallationen ist es ratsam, die aktuellen Vergütungssätze bei der Bundesnetzagentur zu prüfen, da diese halbjährlich angepasst werden.
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