In diesem Ratgeber finden Sie alle Daten zur aktuellen Einspeisevergütung von 2023, sowie der vorherigen Jahre.
Inhaltsverzeichnis
Kurz & Knapp: aktuelle Fakten zur Einspeisevergütung
Überschüssiger Solarstrom wird automatisch ins öffentliche Stromnetz eingespeist und verkauft. Die Bezahlung geschieht anhand der Einspeisevergütung (im EEG festgelegt)
Die Einspeisevergütung (2023) liegt aktuell bei 8,2 Cent pro kWh (bei Teileinspeisung)
Abhängig von der PV-Anlagengröße bzw. Nennleistung gibt es eine unterschiedliche Einspeisevergütung. Die Kategorien sind: >10 kWp, >40 kWp und >100 kWp.
Mit dem EEG 2023 wurde die Erhöhung der Einspeisevergütung beschlossen, diese gilt seit dem 30. Juli 2022 und zählt auch weiterhin in 2023
Was ist die Einspeisevergütung für PV-Anlagen?
Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) ist eine gesetzlich festgelegt Entlohnung, welche für eingespeisten Solarstrom gezahlt wird. Die Höhe der Einspeisevergütung ist im EEG festgeschrieben und hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme und der Nennleistung der PV-Anlage ab.
Die Abrechnung erfolgt pro Kilowattstunde (kWh) des eingespeisten Stroms ins öffentliche Netz. Die Vergütung ist für das Jahr der Installation und für die darauffolgenden 20 Jahre staatlich garantiert und zudem unabhängig vom Strombörsenpreis.
Ist die PV-Anlage offiziell in Betrieb gegangen, bleibt der Vergütungssatz immer gleich, bis zum Auslaufen des Förderungszeitraums.
In Deutschland wurde die Einspeisevergütung für erneuerbare Energien im Jahr 2000 im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eingeführt und war anfänglich als eine Art Förderung zu verstehen, um den Ausbau der Photovoltaik zu beschleunigen.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2023?
Die Einspeisevergütung im Jahr 2023 für PV-Anlagen mit Teileinspeisung liegt bei 8,2 Cent pro kWh bis zu einer Anlagengröße von 10 kWp. Bis zu einer Nennleistung von 40 kWp gibt es 7,1 ct./kWh. Damit liegt die Einspeisevergütung gemäß EEG 2023 ca. 31 % über der alten Vergütungshöhe.
Mit dem Osterpaket im Jahr 2022 hat sich die PV-Einspeisevergütung drastisch verändert. Für neu installierte PV-Anlagen gibt es nun zum ersten Mal eine Erhöhung der Einspeisevergütung. Diese Gesetzesänderung trat mit dem 30.07.2022 in Kraft und die Vergütung bleibt für das gesamte Jahr 2023 unverändert.
Neu ist mittlerweile die Unterscheidung der Einspeisevergütung zwischen Teil- bzw. Überschusseinspeisung und Volleinspeisung.
Die Einspeisevergütung, für Solaranlagen mit Volleinspeisung, fällt deutlich höher aus. Das soll mehr Investoren anlocken.
Für eine kWh eingespeisten Strom gibt es, bei einer Größe unter 10 kWp, 13,0 ct./kWh und bei einer Leistung unter 40 kWp 10,9 ct./kWh.
Hinweis: Die Überschusseinspeisung lohnt sich für Privathaushalte trotz der geringeren Vergütung. Der Grund dafür ist, dass ein Teil des erzeugten Solarstroms direkt selbst verbraucht werden kann, wodurch die hohen Energiekosten gesenkt werden.
Auch wenn die Vergütung für die Überschusseinspeisung von Solarstrom in Privathaushalte niedriger ist, lohnt es sich fast immer in finanzieller Hinsicht. Der Grund dafür ist, dass ein Teil des erzeugten Solarstroms direkt im Haus verwendet werden kann (siehe Eigenverbrauch), anstatt ihn ins Netz einzuspeisen. Das spart Stromkosten, welche deutlich über dem Satz der Einspeisevergütung liegen (35 vs. 8,2 ct./kWh).
Einspeisevergütung 2023 (Tabelle)
In der folgenden Tabelle lässt sich die Entwicklung der Einspeisevergütung für 2023 ablesen. Alle Vergütungssätze gehören in die Kategorie „Wohngebäude, Lärmschutzwände und Gebäude“ gemäß § 48 Abs. 2 EEG.
Datum Inbetriebnahme | Art der Einspeisung | Vergütungsart | bis 10 kWp | bis 40 kWp | bis 100 kWp |
---|---|---|---|---|---|
01.01.2023 bis 31.12.2023 | Teileinspeisung | Einspeisevergütung | 8,2 ct./kWh | 7,1 ct./kWh | 5,8 ct./kWh |
Marktprämienmodell | 8,6 ct./kWh | 7,5 ct./kWh | 6,2 ct./kWh | ||
Volleinspeisung | Einspeisevergütung | 13,0 ct./kWh | 10,9 ct./kWh | 10,9 ct./kWh | |
Marktprämienmodell | 13,4 ct./kWh | 11,3 ct./kWh | 11,3 ct./kWh |
Wie zu sehen ist, wird zunächst die Art der Einspeisung unterschieden. Für den Privatanwender ist die Teileinspeisung interessant. Volleinspeisungen lohnen sich vor allem für Investoren, z.B. bei der Miete eines fremden Daches.
Neben der festen Einspeisevergütung gibt es auch immer die Möglichkeit den produzierten Solarstrom mithilfe eines Dienstleisters an der Strombörse zu vermarkten. Man spricht dabei vom Marktprämienmodell.
PV-Anlagen größer als 100 kWp haben hier gar keine Wahl und müssen diese Variante auswählen, denn für sie gibt es keine feste Einspeisevergütung mehr.
Für kleine Solaranlagen auf dem Einfamilienhaus lohnt sich das Marktprämienmodell in der Regel nicht.
Wichtig zu wissen: Die Einspeisevergütung wird anteilig bzw. prozentual berechnet. Das bedeutet, eine PV-Anlage mit einer Nennleistung über 10 kWp muss nicht den gesamten Abschlag von 8,2 auf 7,1 Cent pro kWh in Kauf nehmen. Echtsolar bietet zur Berechnung einen Einspeisevergütung-Rechner an.
Beispiel zur Verdeutlichung:
Im Jahr 2023 geht eine 15 kWp PV-Anlage in Betrieb.
Durchschnittliche Einspeisevergütung = prozentualer Anteil der Vergütung bis 10 kWp + prozentualer Anteil der Vergütung bis 40 kWp
= 10 kWp / 15 kWp * 8,2 Cent + 5 kWp / 15 kWp * 7,5 Cent = 7,97 Cent pro kWh
Die Photovoltaikanlage bekommt für jede eingespeiste Kilowattstunde ca. 7,97 Cent.
Einspeisevergütung 2022 (Tabelle)
In der Einspeisevergütungstabelle von 2022 sieht man die Folgen der Novellierung des EEG (Osterpaket). Ab dem 30.07.2022 trat die Erhöhung der Einspeisevergütung in Kraft und hat bis heute Bestand.
Zwischen dem 01.01.2022 und dem 29.07.2022 galten noch Vergütungssätze des EEG 2021, zudem wurde damals noch nicht zwischen den beiden Einspeisesarten unterschieden.
Bis Ende Juli 2022 gab es jeden Monat, in Abhängigkeit vom PV-Zubau, eine Degression der Einspeisevergütung. Im Jahr 2022 lag die monatliche Degression der Einspeisevergütung bei 1,4 Prozent.
Daher war der niedrigste Stand der Einspeisevergütung aller Zeiten im Juli 2022 mit 6,24 Cent pro kWh erreicht.
Einspeisevergütung 2021 (Tabelle)
Im Jahr 2021 lag die PV-Einspeisevergütung zwischen 8,16 (im Januar) und 6,93 Cent pro kWh (im Dezember). Im Bezugszeitraum lag die monatliche Degression bei 1,4 %.
Wie hat sich die Einspeisevergütung entwickelt?
Bereits vor der Einführung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes gab es einige wenige Photovoltaikanlagen. Laut Stromeinspeisungsgesetz wurde ab 1991 die erste Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energiequellen gezahlt.
Die Vergütung war allerdings, verglichen mit den Photovoltaik-Kosten, so gering, dass ein wirtschaftlicher Betrieb nicht ansatzweise möglich war. Doch das sollte sich mit der Einführung des EEG 2000 ändern.
Die damalige Regierung wollte erneuerbaren Energien zum Durchbruch verhelfen. Dafür benötigte es eine gute Planungsmöglichkeit in Form von stabilen und langfristigen Einnahmen.
Und so wurde eine Einspeisevergütung von anfänglich mindestens 50,6 Cent (umgerechnet, da noch DM als Währung galt) geschaffen.
Das erste Ausbauziel für Photovoltaik lag gerade einmal bei 350 MWp installierter PV-Leistung. In der Zeit wurde das Ziel mehrfach erhöht. Danach gab es den 52-GW-Deckel, welcher 2020 durchbrochen wurde. Mittlerweile gibt es keine Begrenzung mehr.
Die kontinuierliche Degression war ein wichtiger Baustein vom EEG. Jährlich wurde die Einspeisevergütung abgesenkt, anfänglich um 5 Prozent pro Jahr.
Gleichzeitig sanken die Preise aller PV-Komponenten bis 2012 mit etwa der gleichen Geschwindigkeit. Das ist auch ein Grund, weshalb Photovoltaikanlagen seit der Einführung des EEG und der Einspeisevergütung wirtschaftlich attraktiv sind.
Ab dem Jahr 2013 gab es einen starken Einbruch des jährlichen PV-Zubaus. Das lag auch an der radikalen Degression der Einspeisevergütung, welche folglich durch eine EEG-Novelle an den sogenannten „atmenden Deckel“ gebunden war.
Insgesamt sank die Einspeisevergütung im Zeitverlauf immer weiter bis zum Jahr 2022, wie in nachfolgender Grafik gut erkennbar ist:
Diagramm: Entwicklung Einspeisevergütung gemäß EEG (2012 bis 2024)
© eigene Darstellung & Daten von: bundesnetzagentur.de
Erst Mitte 2022 stieg die Einspeisevergütung wieder an und liegt nun bei 8,2 Cent pro kWh.
Unser Fazit: Die PV-Einspeisevergütung ist im Vergleich zu den Strompreisen eher gering. Trotzdem gilt sie als wichtige wirtschaftliche Säule jeder Photovoltaikanlage, denn sie macht immer noch einen hohen Prozentsatz der Einnahmen aus.
Ohne Stromspeicher wird etwa 20 bis 30 Prozent des PV-Jahresertrags selbst verbraucht. Mit PV-Speicher steigt der Eigenverbrauch auf 60 bis 85 Prozent an.
Entwicklung der Einspeisevergütung (Tabelle)
Nachfolgend ist die Entwicklung der Einspeiseentwicklung von 2016 bis heute noch einmal in Tabellenform dargestellt:
Oft gestellte Fragen zur Einspeisevergütung von Photovoltaik
Muss man Steuern auf die Einspeisevergütung zahlen?
Nein, seit dem 01.01.2023 muss auf den Gewinn einer Photovoltaikanlage (unter 30 kWp Nennleistung) keine Einkommenssteuer mehr bezahlt werden. Damit wird auf die ausgezahlte Einspeisevergütung keine Steuer fällig.
Wer bezahlt die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung wird vom Netzbetreiber bezahlt. Welcher das ist, steht normalerweise in der Jahresabrechnung vom Stromanbieter. Zudem finden sich im Marktstammregister auch alle Netzbetreiber.
Wann wird die Einspeisevergütung gezahlt?
In der Regel gibt es einen monatlichen Abschlag für die Einspeisevergütung, welcher dann gemäß Zählerstand jährlich vom Netzbetreiber anhand des tatsächlich produzierten Stroms ausgeglichen wird. Die Einspeisevergütung wird im Installationsjahr plus 20 Jahre gezahlt.
Was passiert nach Ende der Einspeisevergütung?
Wenn die Einspeisevergütung nach 20 Jahren ausläuft, darf die PV-Anlage weiter ins Stromnetz einspeisen. Mit der EEG-Novelle 2021 wurde beschlossen, dass der Netzbetreiber den Strom abnehmen und entsprechend des „Jahresmarktwert Solar“ vergüten muss.
Der Jahresmarktwert Solar berechnet sich aus Daten der Strombörse (EPEX Spot).
Wie wird die Einspeisevergütung finanziert?
Die Einspeisevergütung wird aus dem EEG-Konto der Übertragungsnetzbetreiber gezahlt. Das EEG-Konto finanziert sich hauptsächlich durch den Verkaufserlös vom eingespeisten Solarstrom an der Strombörse. Sollte der Kontensaldo negativ sein, springt der Bund zukünftig mit dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ (EKF) ein.
Vor Juli 2022 wurde die Einspeisevergütung durch die EEG-Umlage finanziert, welche auf den Strompreis aufgeschlagen wurde. Zudem wurde auch eine anteilige EEG-Umlage auf Eigenverbrauch von Solarstrom erhoben.
Seit dem 01.07.2022 entfällt die EEG-Umlage komplett abgeschafft.
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