Dachanlage mit historischem Zolar-Logo

Zolar insolvent: Was Kunden jetzt wissen müssen (2026)

Jens Burkhardt
LESEDAUER: 4 MINUTEN
Aktualisiert: 5. Oktober 2026
Jens Burkhardt

Die ZOLAR GmbH ist insolvent; ihr Verfahren wurde am 1. August 2025 eröffnet. Die rechtlich eigenständige zolar Wow I GmbH läuft laut offizieller Kundeninformation dagegen weiter. Für Service, Mietzahlungen und offene Ansprüche entscheidet daher die Gesellschaft im eigenen Vertrag. Auch die weiterhin erreichbare Zolar-Website bedeutet keine Fortführung der alten Installationsgesellschaft.

Das Wichtigste in Kürze
  • Drei unterschiedliche Zuständigkeiten: ZOLAR GmbH, zolar Wow I GmbH und Sollit trennen.
  • ZOLAR GmbH: Geschäftsbetrieb eingestellt, offene Ansprüche im Insolvenzverfahren klären.
  • zolar Wow I GmbH: Miet- und Wartungsverträge laufen laut Anbieter weiter.
  • Garantien prüfen: Der Garantiegeber ist maßgeblich, nicht allein die Marke auf dem Modul.
  • Ein neuer Wartungsbetrieb übernimmt nicht automatisch Pflichten aus dem alten Kaufvertrag.

Welche Zolar-Gesellschaft ist betroffen?

Die Insolvenz betrifft die ZOLAR GmbH, nicht pauschal jede Gesellschaft mit Zolar im Namen. Die offizielle Kundeninformation unterscheidet folgende Zuständigkeiten:

Gesellschaft beziehungsweise GeschäftÖffentlich mitgeteilter StandBedeutung für Kunden
ZOLAR GmbH i.L.Insolvenzverfahren seit 1. August 2025, Geschäftsbetrieb eingestelltKeine reguläre Service- oder Reparaturleistung mehr; Ansprüche im Verfahren klären
zolar Wow I GmbHRechtlich eigenständiger Betrieb läuft weiterMiet- oder Wartungsvertrag auf diese Gesellschaft prüfen
Software und WebsiteVon Sollit Germany GmbH übernommenWeiterbetrieb der Plattform ist keine Übernahme aller Altverpflichtungen

Entscheidend sind die vollständige Firmierung im Vertrag und spätere Mitteilungen über einen Vertragsübergang. Wer seine Unterlagen nicht zuordnen kann, sollte dies vor einer Zahlungseinstellung oder einem neuen Serviceabschluss klären lassen.

Was wurde aus dem früheren Zolar-Angebot?

Das frühere Endkundengeschäft der ZOLAR GmbH wird abgewickelt. Die heute weiterbetriebene Website und Software sind davon zu unterscheiden. Ein aktueller Internetauftritt belegt daher nicht, dass die alte Gesellschaft wieder Anlagen verkauft oder für frühere Montagearbeiten einsteht.

Zolar Website.AuH9gYbB
Archivaufnahme der früheren Zolar-Website, kein aktueller Angebotsstand © zolar.de

Zolar wurde mit digitaler Planung und der Installation über Partnerbetriebe bekannt. Für die Einordnung eines alten Projekts sind Kaufvertrag, Auftragsbestätigung und Abnahmeunterlagen hilfreicher als ein historisches Werbeversprechen.

Bei einer neuen Anfrage über die heutige Plattform muss erneut geklärt werden, welcher Fachbetrieb das Angebot abgibt und Vertragspartner wird.

Weitere Fälle und die Abgrenzung zwischen Insolvenz, Betriebsverkauf und Marktrückzug beschreibt die Übersicht insolventer PV-Anbieter.

Was gilt für Garantien und Gewährleistung?

Eine Garantie eines unabhängigen Komponentenherstellers kann trotz Insolvenz des Installateurs weiter gelten. Eine Garantie der insolventen Gesellschaft selbst ist anders zu behandeln. Deshalb sind pauschale Aussagen wie „alle Zolar-Module bleiben 30 Jahre abgesichert“ ohne Prüfung des Garantiegebers nicht belastbar.

Die gesetzliche Mängelhaftung aus dem Installations- oder Kaufvertrag und eine freiwillige Herstellergarantie sind unterschiedliche Ansprüche. Die Verbraucherzentrale erläutert, dass eine Herstellergarantie von der Händlerinsolvenz grundsätzlich unberührt bleibt, sofern der Hersteller selbst die Garantie gegeben hat.

Für ein konkretes Gerät müssen Garantieurkunde, Seriennummer und Rechnung zusammenpassen. Auch Fristen, Registrierungspflichten und der Umfang der Erstattung können relevant sein: Eine Ersatzkomponente bedeutet nicht automatisch, dass Anfahrt, Demontage und Montage bezahlt werden. Offene Ansprüche gegen die ZOLAR GmbH sind nach deren Kundeninformation im Insolvenzverfahren geltend zu machen. Eine bestimmte Quote lässt sich daraus nicht ableiten.

Wie lassen sich Wartung und Reparaturen organisieren?

Zuerst ist zu prüfen, ob bereits ein fortgeführter Wartungsvertrag besteht. Kunden der zolar Wow I GmbH sollten die dazugehörigen Kontaktwege nutzen. Ohne bestehenden Servicevertrag kommt ein qualifizierter Betrieb infrage, der Fremdanlagen und die konkret verbauten Geräte betreut.

Installation Photovoltaikanlage Zolar.CIqNyoXU
Archivaufnahme einer Zolar-Installation © zolar.de

Für die Anfrage sind Anlagenplan, Gerätetypen, Seriennummern, Fehlerprotokolle und vorhandene Monitoring-Zugänge nützlich. Ein neuer Dienstleister sollte vorab bestätigen, welche Arbeiten er übernimmt und wie diese abgerechnet werden.

Ein Wartungsabo oder Reparaturauftrag begründet eigene Leistungsansprüche. Damit gehen frühere Gewährleistungspflichten des insolventen Verkäufers nicht automatisch auf den neuen Betrieb über.

Bei der Suche hilft der Ratgeber zu Fachbetrieben für Photovoltaik-Anlagen. Nicht jeder Solarteur übernimmt jede Fremdanlage; insbesondere Ersatzteile und herstellerspezifische Zugänge können die Auswahl einschränken.

Wie sind frühere Zolar-Bewertungen einzuordnen?

Historische Rezensionen beschreiben frühere Projekte, nicht die heutige Leistungsfähigkeit einer anderen Gesellschaft. Ein alter Bewertungsdurchschnitt oder damaliger Paketpreis ist deshalb keine Grundlage für eine aktuelle Kaufentscheidung.

Für eine neue Anlage sollten Leistungsumfang, tatsächlicher Vertragspartner, Zahlungsplan und Servicezusagen neu verglichen werden. Unser Photovoltaik-Anbieter-Vergleich hilft bei der Orientierung. Er ersetzt weder die Vertragsprüfung noch eine Bonitätsauskunft.

Neue Solaranlage planen: Angebote vergleichen

Wer eine neue PV-Anlage plant, sollte vergleichbare Angebote mit klar benanntem Vertragspartner einholen. Ein Vergleich macht Preis- und Leistungsunterschiede sichtbar, schließt aber eine spätere Insolvenz nicht aus.

Über das Formular direkt unter diesem Artikel können Sie kostenlos und unverbindlich Angebote anfragen. Je nach Region und verfügbaren Partnerbetrieben sind Kontakte zu bis zu fünf Fachbetrieben möglich. Für offene Zolar-Ansprüche oder einen bestehenden Wartungsvertrag bleiben die dafür zuständigen Stellen der erste Kontakt.