Eigensonne geriet im Dezember 2023 in Insolvenz, der erste Übernehmer Amia Energy im Mai 2024 ebenfalls. Im Juli 2024 wurde der Geschäftsbetrieb an AMIA Energy Solutions verkauft. Für Bestandskunden kommt es deshalb darauf an, welche Gesellschaft Vertragspartner ist und ob ihr Vertrag übernommen wurde. Die Chronik ergänzt unseren PV-Anbieter-Vergleich.
- Eigensonne-Insolvenz: vorläufige Insolvenzverwaltung seit 13. Dezember 2023
- Amia-Nachfolge: Übernahme im April, erneute Insolvenz im Mai und weitere Betriebsübernahme im Juli 2024
- Vertragsübernahme und offene Ansprüche müssen für den einzelnen Vertrag geklärt werden.
- Eine eigenständige Herstellergarantie richtet sich nach Garantiegeber und Bedingungen; Montageansprüche sind davon zu trennen.
- Ein neuer Angebotsvergleich hilft bei der Auswahl, bietet aber keinen Schutz vor einer Insolvenz.
Wie kam es zur Insolvenz von Eigensonne?
Das Amtsgericht Charlottenburg ordnete am 13. Dezember 2023 die vorläufige Insolvenzverwaltung über die EIGENSONNE GmbH an. Das dokumentiert die Mitteilung der Insolvenzverwaltung BBL. Die zunächst angekündigte Fortführung war noch keine abgeschlossene Sanierung.
Die Eigensonne GmbH wurde 2017 in Berlin gegründet und bot Verkauf und Vermietung von PV-Komplettanlagen mit über 20 Standorten in Deutschland an.
BBL nannte für 2022 einen Umsatz von 24 Millionen € und zum Zeitpunkt der Mitteilung knapp 380 Beschäftigte. Das sind historische Unternehmenszahlen, keine Aussage über die heutige Größe einer Nachfolgegesellschaft.
Der Fall Eigensonne markierte den Auftakt einer ganzen Insolvenzwelle: Nach dem Nachfrage-Boom der Energiekrise 2022 brach der Markt für Eigenheim-Anlagen ab 2023 deutlich ein, und mehrere schnell gewachsene, investorenfinanzierte Anbieter gerieten in Schieflage. Wie es danach Zolar, Wegatech und anderen erging, zeigt die Chronik der insolventen PV-Anbieter.
Die kurze Rettung durch Amia Energy
Laut Insolvenzverwaltung hatte ein Finanzierungspartner seine Verpflichtungen nicht fristgerecht erfüllt. Die erneute Insolvenz betraf damit auch die von Eigensonne übernommenen Beschäftigten und laufenden Projekte.
Die PLUTA-Mitteilung vom 10. Juli 2024, veröffentlicht bei ZRI, dokumentiert einen weiteren Verkauf: Mit Wirkung zum 1. Juli 2024 ging der Geschäftsbetrieb an AMIA Energy Solutions GmbH. Die Mitteilung beschreibt ausdrücklich Schwierigkeiten bei der Überleitung einzelner Verträge von Eigensonne zu Amia. Aus dem Betriebsverkauf folgt deshalb keine pauschale Zusage, dass sämtliche Altverträge oder Garantiepflichten auf einen Käufer übergingen. Die Meldung belegt die damalige Übernahme, nicht die heutige Erreichbarkeit eines Servicebetriebs.
Welche Folgen hat die Insolvenz für Eigensonne-Kunden?
Bestandskunden sollten Vertragspartner, Vertragsübernahme und Garantiegeber getrennt prüfen. Eine freiwillige Garantie eines rechtlich unabhängigen Komponentenherstellers fällt nicht allein durch die Insolvenz des Installateurs weg. Ob ein konkreter Schaden abgedeckt ist, bestimmen jedoch die Garantiebedingungen.
Für die übrigen Ansprüche gilt:
- Offene Leistungen und Mängel schriftlich dokumentieren und mit der zuständigen Insolvenzverwaltung klären. Nicht erfüllte Ansprüche können als Geldforderung im Verfahren zu verfolgen sein; eine konkrete Auszahlungsquote steht damit nicht fest.
- Miet- und Finanzierungsverträge samt genauer Gesellschaftsbezeichnung prüfen. Zahlungen nicht allein aufgrund einer Insolvenzmeldung einstellen; bei Streit über Leistung oder Fälligkeit rechtliche Beratung einholen.
- Wartung und Reparatur bei einem Photovoltaik-Fachbetrieb anfragen, der die verbauten Geräte betreut. Nicht jeder Betrieb übernimmt Fremdanlagen; Zugänge, Ersatzteile und Herstellervorgaben können die Auswahl einschränken.
Für Mietkunden gibt es einen konkreten Anknüpfungspunkt: Bullfinch nennt Eigensonne Solarmiete GmbH & Co. KG unter den betreuten Gesellschaften. Das ist keine allgemeine Serviceübernahme für sämtliche Kaufkunden der EIGENSONNE GmbH. Maßgeblich ist die Gesellschaft im eigenen Vertrag.
Die Verbraucherzentrale erläutert die Folgen einer Firmeninsolvenz. Für eine konkrete Forderung sind zusätzlich Vertragsunterlagen und Verfahrensstand maßgeblich.
Wie sind frühere Eigensonne-Erfahrungen einzuordnen?
Alte Rezensionen und Paketpreise betreffen die damalige Gesellschaft und den damaligen Leistungsumfang. Sie belegen keine aktuelle Lieferfähigkeit, keine Vertragsübernahme und keinen heute erzielbaren Preis bei einem anderen Betrieb.
Für Bestandskunden sind die eigenen Projektunterlagen entscheidend: Welche Arbeiten wurden ausgeführt, welche Zahlungen geleistet und welche Mängel dokumentiert?
Rechnungen, Abnahmeprotokolle und schriftliche Zusagen helfen bei der Klärung offener Ansprüche. Eine allgemeine Sternebewertung ersetzt diese Nachweise nicht.
Verzögerungen oder wechselnde Ansprechpartner allein beweisen keine Insolvenz. Konkrete Probleme sollten zeitnah schriftlich geklärt werden; bei offenen größeren Zahlungen oder streitigen Ansprüchen ist eine individuelle Beratung sinnvoll.
Alternativen zu Eigensonne
Vergleichbare Leistungsumfänge, nachvollziehbare Zahlungspläne und eine erreichbare Serviceorganisation helfen bei der Auswahl. Ein günstiger Preis oder eine lange Firmengeschichte allein belegt keine künftige Zahlungsfähigkeit.
Neue PV-Anlage planen: Angebote und Verträge vergleichen
Über das Formular direkt unter diesem Artikel können Sie kostenlos und unverbindlich Angebote anfragen. Je nach Standort und verfügbaren Partnerbetrieben sind Kontakte zu bis zu fünf Fachbetrieben möglich. Für Reparaturen oder Ansprüche aus einem Altvertrag ist dagegen der jeweilige Servicebetrieb beziehungsweise die zuständige Insolvenzverwaltung der passende Ansprechpartner.
