Einspeisevergütung-Rechner: aktuelle EEG-Sätze 2026 berechnen
Der Einspeisevergütung-Rechner zeigt den hinterlegten EEG-Satz nach Inbetriebnahmemonat, Leistung und Einspeiseart. Die aktuell bestätigte Veröffentlichung reicht von August bis Dezember 2026.
Einspeisevergütungsrechner
Inbetriebnahme, Anlagengröße und Einspeiseart wählen, dann berechnen. Ausgabe in ct/kWh, keine individuelle Jahresabrechnung.
Berechnete Ergebnisse
Einspeisevergütung nach Anlagengröße
Die Einspeisevergütung wird je nach Anlagengröße gestaffelt. Der Durchschnittstarif ergibt sich aus einem gewichteten Mittelwert der jeweiligen Stufen.
Welche Sätze gelten aktuell?
Für Gebäudeanlagen mit Inbetriebnahme vom 1. August bis 31. Dezember 2026 veröffentlicht die Bundesnetzagentur folgende feste Einspeisevergütungen. Die Werte gelten anteilig für die jeweilige Leistungsstufe:
| Leistungsanteil | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| Bis 10 kWp | 7,70 ct/kWh | 12,22 ct/kWh |
| Über 10 bis 40 kWp | 6,66 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
| Über 40 bis 100 kWp | 5,44 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
Die Bundesnetzagentur weist für die Zeit nach Dezember 2026 auf eine noch beratene Nachfolgeregelung hin. Die Tabelle darf daher nicht als bestätigte Zusage für Januar 2027 fortgeschrieben werden. Stand der Prüfung: 5. Oktober 2026.
Der Rechner betrifft die festen Sätze für den jeweiligen Gebäudefall bis 100 kWp. Sonstige Anlagen, Direktvermarktung, Ausschreibungen und besondere Fallgestaltungen benötigen eine eigene Prüfung.
Wie funktioniert die anteilige Staffelung?
Eine Jahreszahlung lässt sich erst mit der tatsächlich vergütungsfähigen Einspeisemenge bestimmen. Bei beispielhaften 8.000 kWh und 7,18 ct/kWh ergeben sich rechnerisch 574,40 €, bevor mögliche Ausnahmen berücksichtigt werden. Die gesamte PV-Erzeugung ist bei Überschusseinspeisung nicht gleich der vergüteten Einspeisung.
Welche Eingaben und Ausgaben gibt es?
Die gespeicherten Monatswerte reichen von 2013 bis 2026. Historische Sonderfälle mit Änderungen innerhalb eines Monats oder abweichenden Inbetriebnahmebedingungen lassen sich durch eine reine Monatsauswahl nicht vollständig abbilden. Für eine verbindliche Abrechnung zählen exaktes Datum, Anlagenart und die einschlägigen Übergangsregeln; die BNetzA-Archivtabellen sind dafür die Primärgrundlage.
Wann lohnt sich Teil- oder Volleinspeisung?
Mit angenommenen 37 ct/kWh Bezugspreis und 7,70 ct/kWh Teileinspeisevergütung hat 1 kWh direkt genutzter Solarstrom einen zusätzlichen Vorteil von 29,30 ct gegenüber ihrer Einspeisung. Speicherverluste und Speichermehrkosten kommen gesondert hinzu. Für einen Vergleich mit Volleinspeisung muss außerdem deren höherer Satz auf die dort eingespeiste Menge angewendet werden.
Eine Wärmepumpe, ein E-Auto oder ein Speicher macht Teileinspeisung deshalb nicht automatisch wirtschaftlicher. Menge und Zeitpunkt des Verbrauchs, Ertrag, Investition und Betriebskosten entscheiden.
Welche Fristen und Grenzen sind wichtig?
Spätere Degressionen für neue Anlagen ändern den einmal maßgeblichen Satz einer Bestandsanlage nicht einfach nachträglich. Die reguläre Förderdauer umfasst grundsätzlich 20 Jahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres. Daraus folgt aber keine Vergütung jeder eingespeisten Kilowattstunde ohne Ausnahmen.
Insbesondere können negative Börsenpreise nach § 51 EEG den Zahlungsanspruch verringern; Übergangs- und Messsystemregeln hängen vom Anlagenfall ab. Der Tarifrechner bildet solche Zeiträume, Einspeisebegrenzungen und mögliche Ausgleichszeiträume nicht ab.
Mehr erläutert der Artikel Einspeisevergütung. Die Wirtschaftlichkeitsrechnung verbindet Ertrag, Kosten und Eigenverbrauch; alle Werkzeuge stehen in der Rechner-Übersicht.
Vergütung mit der Anlagenplanung zusammen prüfen
Über das Formular unter diesem Text lassen sich in rund einer Minute die Eckdaten übermitteln. Der Vergleich vermittelt bis zu fünf passende regionale Fachbetriebe, kostenlos und unverbindlich, abhängig von Verfügbarkeit und Vorhaben.