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Rechtsform Photovoltaikanlage: welche sollte man wählen?


Letztes Update: 26. Juni 2022

Lesedauer: 4 Minuten

Jens Burkhardt Autor Echtsolar

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Letztes Update: 26. Juni 2022
Jens Burkhardt Autor Echtsolar

In diesem Artikel zeige ich, welche verschiedenen Rechtsformen es gibt, die beim Betrieb einer Solaranlage eingesetzt werden können. Die Hinweise und Tipps stellen meine persönliche Meinung zum Thema dar und sind keine Steuerberatung!

Die Rechtsform einer Photovoltaikanlage kann frei gewählt werden. Gewählt werden können natürliche Gesellschaften wie Einzelunternehmen, OHG oder GbR. Auch Kapitalgesellschaften, wie UG, GmbH, KG oder AG sind möglich. Für Photovoltaik auf Einfamilienhäusern wird standardmäßig die Rechtsform Einzelunternehmen mit oder ohne Kleinunternehmer-Status gewählt.

Schauen wir uns nun die einzelnen Rechtsformen für PV-Anlagen im Detail an.

Die wichtigsten Photovoltaik-Rechtsformen im Überblick

Einzelunternehmen

Das Einzelunternehmen ist die einfachste Rechtsform einer selbständigen Tätigkeit. Die Gründung ist sehr unkompliziert und auch ohne Steuerberater für die meisten Menschen machbar. Als natürliche Person haftet der Betreiber des Unternehmens (auch Inhaber genannt) mit seinem gesamten Privatvermögen.

Die meisten privaten Photovoltaikanlagen werden als Einzelunternehmen geführt. Das liegt vor allem am geringen Aufwand bei der Gewerbeanmeldung, den geringen Kosten und benötigten Rücklagen und an der einfacheren Steuergestaltung.

Wurde die PV-Anlage von einem qualifizierten Solarteur errichtet, und ist eine Photovoltaik-Versicherung abgeschlossen, sind Sorgen aufgrund der Haftung unbegründet.

GbR

Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) handelt es sich um eine Personengesellschaft aus mindestens zwei Gesellschaftern. Mithilfe eines Gesellschaftsvertrages werden gemeinsame Ziele festgelegt. Eine GbR ist bei PV-Projekten mit mehreren Partnern sinnvoll.

Bei Eheleuten bringt die Rechtsform der GbR allerdings mehr Arbeit als Nutzen. Bei größeren Anlagen (z.B. beim Mieten eines fremden Hausdachs) kann die GbR gut eingesetzt werden.

Auch hier besteht der Vorteil einer einfachen Gründung, ohne festes Kapital und ohne Mindesteinlage. Die Geschäftsführung läuft gemeinsam durch die Gesellschafter (falls nicht anders geregelt).

GmbH und UG

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft. Die GmbH tritt als juristische Person auf. Das bedeutet, das Unternehmen ist selbst haftbar und muss sich ggf. juristisch verantworten. Der Vorteil ist, das die Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen haften.

Dafür benötigt es eine Einlage in die Firma. Man spricht dabei vom Stammkapital, welches mindestens 25.000 Euro beträgt. Das ist zum Einstieg eine recht große Hürde, weshalb auch die "Mini-GmbH" existiert.

Die Unternehmergesellschaft (mit beschränkter Haftung), kurz: UG, benötigt nur einen Euro als Stammkapital. Die UG wird automatisch zu einer GmbH, sobald das Stammkapital auf 25.000 Euro angewachsen ist.

Eine GmbH oder UG eignet sich für große Projekte, wie für Solarparks mit mehreren Beteiligungen. Ein weiterer Vorteil, bei dieser Gewerbeform, ist die einfachere Veräußerung von Anteilen.

Die weiteren Rechtsformen für PV-Anlagen, wie Aktiengesellschaft (AG), offene Handelsgesellschaft (OHG) oder Kommanditgesellschaft (KG) sind zwar möglich, aber ungewöhnlich. Fragen Sie dazu am besten ihren Steuerberater.

Die Kleinunternehmer-Status: für welche Rechtsform sinnvoll?

Was sagt der Status "Kleinunternehmer" aus? Für Gewerbetreibende mit geringem Umsatz (unter 22.000 Euro pro Jahr) kann diese Regelung angewandt werden, um Aufwand zu sparen. 

Beim Ausfüllen des Fragebogens für steuerliche Erfassung vom Finanzamt muss angegeben werden, ob die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG angewandt werden soll, oder nicht.

Welche Vorteile hat das?:

  • keine Abfuhr von Umsatzsteuer inkl. Umsatzsteuer-Voranmeldung nötig
  • keine Bilanz nötig, eine Einnahme-Überschuss-Rechnung reicht aus

Der Nachteil besteht darin, dass keine Vorsteuererstattung (der bezahlten Umsatzsteuer) gibt. Das bedeutet die Mehrwertsteuer beim Kauf der Photovoltaikanlage wird nicht erstattet. Das kann die Wirtschaftlichkeit der PV-Anlage stark beeinträchtigen.

Oftmals wird deshalb zunächst von der Kleinunternehmerregelung abgesehen, um die Erstattung der MwSt. zu bekommen. Nach 5 Jahren kann der Gewerbetreibende in den Kleinunternehmer-Status wechseln. 

Welche Steuern muss man als Betreiber einer Solaranlage abführen?

Als Betreiber einer Photovoltaikanlage gibt es folgende Steuern zu zahlen:

  • Umsatzsteuer auf verkauften Strom (gemäß Einspeisevergütung)
  • Umsatzsteuer auf selbst verbrauchten Solarstrom
  • Einkommensteuer bei natürlichen Rechtsformen
  • Gewerbesteuer, falls Gewinn 24.500 Euro übersteigt
  • Körperschaftsteuer bei Kapitalgesellschaften

Anmerkung: Die Umsatzsteuer entfällt bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung.

Wichtiger Hinweis: Seit Juni 2021 gibt es eine deutliche Vereinfachung für Photovoltaikanlagen, die unter der 10 kWp Grenze sind. Ab sofort muss keine Einkommenssteuer mehr gezahlt werden. Dazu gibt es ein Wahlrecht. 

Wird diese Regelung angewandt, unterstellt das Finanzamt "Liebhaberei". Gute Informationen dazu bietet das bayerische Finanzamt in diesem PDF (hier klicken).

Fachfirmen helfen bei der Auswahl der Rechtsform für die Photovoltaikanlage

Das Thema der richtigen Gewebeform für Solaranlagen ist relativ komplex. Anbieter für Photovoltaikanlagen wissen das. Die meisten Firmen bieten deshalb eine kostenlose Beratung zu dem Thema an.

Wenn Sie Interesse an einer eigenen Photovoltaikanlage haben, empfehle ich, mehrere Angebote einzuholen, zu vergleichen und sich beraten zu lassen. Mit ein paar Klicks im nachfolgenden Formular lässt sich das schnell erreichen:


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  1. Interessant, dass es für PV-Anlagen verschiedene Geschäftsmodelle gibt. Ich wusste wirklich nicht, dass man für die Einspeisung in den Stromkreislauf ein Gewerbe anmelden muss. Ich kann mir vorstellen, dass sich für die Wahl die Beratung bei einem Steuerberater lohnen kann.

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