Der Bundestag hat kurz vor den vorgezogenen Neuwahlen das sogenannte "Solarspitzen-Gesetz" verabschiedet. Dieses wichtige Energierechtspaket wurde am 24. Februar 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt im März 2025 in Kraft. Die Novelle bringt bedeutende Änderungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen mit sich. Ziel des Gesetzes ist es, temporären Überschüssen in der Stromerzeugung entgegenzuwirken, die Netzstabilität zu sichern und die Integration erneuerbarer Energien zu verbessern.
Alles auf einen Blick: Solarspitzen-Gesetz 2025
Keine Vergütung bei negativen Strombörsenpreisen: EEG-Vergütung entfällt, Förderlaufzeit verlängert sich.
Smart-Meter-Pflicht: Neue Anlagen ab 7 kWp binnen 24 Monaten, Mehrkosten 30–50 €/Jahr.
60 %-Begrenzung: Ohne Smart-Meter nur 60 % Einspeiseleistung (Ausnahme: Stecker-Solar).
Flexiblere Speicher: Netzstrom zwischenspeichern erlaubt (bei Direktvermarktung).
Bestandsanlagen: Von Änderungen ausgenommen, freiwilliger Wechsel mit Bonus (0,6 Ct/kWh) möglich.
Direktvermarktung: Erleichtert für Anlagen bis 100 kWp.
Warum wurde das Gesetz eingeführt?
Der Solarboom in Deutschland hat zu einer Herausforderung geführt: An sonnigen Tagen kommt es zu einer Überproduktion von Solarstrom, was teilweise zu negativen Strompreisen führt. Allein im Jahr 2024 gab es 457 Stunden mit negativen Preisen – das entspricht etwa 5,22 % des Jahres.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erklärte nach der Annahme des Gesetzespakets: "Die Beschlüsse sind wichtig für die Energiewende und die bessere Integration der Erneuerbaren ins Netz – die Erneuerbaren werden jetzt erwachsen."
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
1. Keine Einspeisevergütung mehr bei negativen Strompreisen
Ein zentraler Punkt des Gesetzes: Künftig entfällt die EEG-Vergütung in Zeiten negativer Börsenstrompreise für PV-Anlage ab 2 kW.
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) betont jedoch, dass durch den vorgesehenen Kompensationsmechanismus "die Rentabilität neuer Photovoltaik-Anlagen nicht nennenswert beeinträchtigt" wird. Die ausgefallenen Vergütungsstunden werden an die 20-jährige Förderdauer angehängt, sodass langfristig kein finanzieller Nachteil entsteht. Für Anlagenbetreiber bleibt die gesamte Einspeisevergütung also gleich.
Der BSW-Solar weist sogar darauf hin, dass dieser Nachteil "in einen wirtschaftlichen Vorteil umgemünzt werden" kann, wenn der Solarstrom in Zeiten negativer Börsenstrompreise intelligent genutzt oder zwischengespeichert wird.
2. Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts und Steuerbarkeit
Mit dem Gesetzespaket soll die Installation intelligenter Messsysteme und Steuerungstechnik beschleunigt werden:
- Steuerbarkeitsanforderungen gelten für PV-Anlagen ab 7 kWp: "Nulleinspeise-Anlagen" und Stecker-Solar-Geräte sind davon ausgenommen.
- Erhöhung der maximal zulässigen Entgelte für intelligente Messsysteme und Steuerungstechnik:
- Anlagen von 2 bis 15 kWp: +30 Euro pro Jahr
- Anlagen von 15 bis 25 kWp: +40 Euro pro Jahr
- Anlagen von 25 bis 100 kWp: +20 Euro pro Jahr
- Zusätzlich: Kosten für Einbau und Betrieb einer Steuerungseinrichtung am Netzanschlusspunkt in Höhe von jährlich 50 Euro
Laut dem Bundesverband des Solarhandwerks (BDSH) ist die Regelung, dass innerhalb der kommenden 24 Monate alle neuen PV-Anlagen ab 7 kWp mit einem Smart Meter ausgestattet sein sollen, "überfällig, um PV-Systeme netzdienlich betreiben zu können."
3. 60%-Begrenzung für neue Anlagen ohne Smart-Meter
Eine wichtige Änderung betrifft neue PV-Anlagen ohne intelligente Messsysteme:
Ohne Smart-Meter: Die Einspeiseleistung wird auf 60 % der Anlagenkapazität begrenzt
Mit Smart-Meter: Volle Einspeisung möglich
Diese Regelung gilt für alle PV-Anlagen unter 100 kWp Leistung, die nicht in der Direktvermarktung sind. Ausgenommen sind Stecker-Solar-Geräte.
Der BSW-Solar betont, dass sich die 60%-Begrenzung nur auf die Einspeiseleistung, nicht auf die Einspeisemenge bezieht. In Kombination mit einem Photovoltaik-Speicher sieht der Verband auch hier "keine nennenswerten Nachteile" für die meisten Betreiber. Die wirtschaftlichen Auswirkungen variieren je nach Anlagenausrichtung:
Bei Süd-Ausrichtung: Verluste bis zu 9 %
Bei Ost-West-Ausrichtung: Verluste etwa 1 %
Der BSW-Solar verweist dabei auf Simulationen der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, die zeigen, dass die Installation eines Batteriespeichers mit gesteuerter Eigenverbrauchsnutzung diese Verluste kompensieren kann.
4. Flexiblere Nutzung von Batteriespeichern
Das Gesetz enthält wichtige Nachbesserungen für Speicherbetreiber:
Künftig ist es erlaubt, Batteriespeicher zum Zwischenspeichern von Netzstrom zu nutzen und damit netz- und systemdienlicher zu betreiben
Für PV-Heimspeicher gibt es eine Pauschaloption
Für größere Speicher eine Abgrenzungsoption
Beide Optionen dienen dazu, förderfähige Solarstrommengen im Speicher von nicht förderfähigem Graustrom aus dem Netz abzugrenzen. Voraussetzung für die praktische Anwendung ist eine noch zu formulierende Festlegung der Bundesnetzagentur, und die Anlagen müssen in der Direktvermarktung betrieben werden.
5. Überbauung von Netzanschlüssen und Direktvermarktung
Eine weitere bedeutende Neuerung: PV-Anlagen und Speicher können künftig an einem Netzanschlusspunkt angeschlossen werden, auch wenn die Leistung nicht auf die Einspeisung beider Anlagen ausgelegt ist. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) begrüßt diese Umsetzung von flexiblen Netzanschlussvereinbarungen: "Wir gehen davon aus, dass mit flexiblen Netzanschlussverträgen die häufigen Streitereien um Netzverknüpfungspunkte weniger werden – eine sehr gute Entwicklung für Erneuerbare-Energie-Anlagen und Speicher."
Das Gesetz vereinfacht zudem die Direktvermarktung für kleinere Anlagen bis 100 kWp erheblich, was neue Flexibilität bietet:
Strom zu Zeiten hoher Preise verkaufen
Speicher mit günstigem Netzstrom aufladen und später verkaufen
Höhere Vergütung bei intelligenter Marktanpassung
Unterschiedliche Auswirkungen für neue und bestehende Anlagen
Neue Anlagen (ab März 2025)
Neue Anlagen sind von allen Regelungen des Solarspitzengesetzes betroffen. Betreiber sollten folgende Aspekte beachten:
- Smart-Meter und Steuerbox von Anfang an einplanen
- Für Anlagen mit suboptimaler Ausrichtung (z.b. Ost-West) ist die 60%-Regelung i.d.R ausreichend
- In Batteriespeicher investieren, um den Eigenverbrauch zu maximieren und Einspeisung in Spitzenzeiten reduzieren
- Direktvermarktung in Betracht ziehen
Bestandsanlagen (vor März 2025)
Gute Nachrichten für Besitzer bestehender Anlagen: Diese bleiben von den meisten neuen Regelungen unberührt. Der BSW-Solar weist darauf hin, dass für Bestandsanlagen im Wesentlichen die Anforderungen zum Inbetriebnahmezeitpunkt weiterhin gültig bleiben.
Betreiber bestehender PV-Anlagen können jedoch auf freiwilliger Basis in die neue Regelung wechseln. Als Anreiz erhalten sie eine Erhöhung der EEG-Vergütung von 0,6 Cent pro Kilowattstunde (vorbehaltlich EU-Zustimmung).
Fazit: Chancen nutzen, Risiken minimieren
Das Solarspitzengesetz 2025 bringt bedeutende Veränderungen für die Solarbranche. Mit der richtigen Planung – Smart-Meter, intelligente Steuerung, Speicherlösungen und Direktvermarktung – lassen sich nicht nur die potenziellen Nachteile minimieren, sondern auch neue Chancen nutzen.
Die Gesetzesnovelle unterstreicht einen wichtigen Trend in der Energiewende: Weg von der reinen Einspeisung, hin zu intelligentem Eigenverbrauch und flexibler Marktanpassung. Robert Habeck betont: "Wir hätten uns mehr gewünscht und es lag mehr auf dem Tisch, dennoch sichert das Paket wichtige Errungenschaften dieser Legislatur im Bereich der erneuerbaren Energien ab."
Auch wenn das Gesetz von Experten wie dem BDSH als "ein guter weiterer Schritt im Sinne einer netzdienlichen Integration von PV-Systemen" bewertet wird, bleiben noch einige zentrale Fragen in der Praxis ungeklärt. Die Branche fordert daher von einer neuen Bundesregierung "einen größeren Wurf" direkt nach Amtsantritt.